Aber jetzt mal ehrlich: Ich sehe gar keine andere Möglichkeit für die Staatsanwaltschaft, als die Verursacher anzuklagen. Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr ist eine Straftat. Und der Eingriff war Vorsatz. Das kann man schon einfach daran erkennen, dass es als Teil des Protests gemacht wurde. Da es zudem Opfer gab, müssen Haftungsfragen geklärt werden und die Versicherungen werden sich am Gerichtsurteil orientieren wollen. Das mit der öffentlichen Entschuldigung klingt so, als ob da sonst nix folgen wird, was ein Justizskandal wäre.
Da hier “Versicherungen” genannt sind: Aus eigener Erfahrung nach einem Unfall mit RTW-Einsatz usw.: Die Krankenkasse hatte sehr viele Fragen und Infos zum Unfallgergang gefordert, da sie gerne alle Kosten dem Verursacher in Rechnung stellen wollten, sofern es rechtlich möglich ist.
Das wird nicht billig, wenn das vorsätzlich war…