Oha. Das könnte richtig gelesen weitreichende Folgen haben. Ich denke gerade an Steam, wo man auch sein Alter angeben muss, um bestimmte Spiele zu sehen. Ich frage mich, ob so ein Richterspruch auch bis in solche Gefilde dringt.
Ich denke nicht, dass das Steam betreffen wird, da:
das Alter von Kunden nicht länger beim Bestellen auch von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und Drogerieprodukten zu erheben.
Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten muss also weiterhin besondere Sorgfalt walten, damit das Zeug nicht einfach bei den Kids landet. Entsprechend denke ich, dass es im Fall von Steam legitim ist, bei 18+ Spielen zu fragen, ob man überhaupt volljährig ist.
Dass natürlich jeder einfach 1970.01.01 als Geburtstag angeben kann und die Daten nicht überprüfbar sind, ist ein anderes Problem.
Steam ist da schon faszinierend, weil die halt auch offensichtlich falsche Geburtsdaten als Alterskontrolle akzeptieren. Du kannst da den 1.1.1900 als Geburtsdatum auswählen, was dich älter macht als der älteste lebende Mensch und dann dir die wunderbarsten Spiele ab 18 angucken.
Ich denke gerade wenn die eigentlich interessante Frage nur ist ob jemand mindestens 18 Jahre alt ist kann man aus Datenschutz-Sicht die Frage nach dem genauen Geburtsdatum schlecht rechtfertigen.
Wie willst du denn das Alter kontrollieren ohne das Geburtsdatum? Klar, du könntest irgendeinen ranzigen Dienstleister zwischenschalten, der dich nach deinem Geburtsdatum fragt und der gibt dann dem Anbieter Daumen hoch oder Daumen runter, aber am Ende ist dein Altersnachweis ja Perso, Pass, Geburtsurkunde. Und da steht kein Alter drauf, sondern das Geburtsdatum
(die andere Frage ist aber, ob man das Datum dann speichern darf. In Clubs kriegst du ja auch nur ein entsprechend farbiges Bändchen nach der Kontrolle und gut ist)