Wie im Titel:
Laut https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html “An ihrem Wohnsitz darf eine erwachsene Person insgesamt 50 g getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.”
Hab nur wiederholt den Eindruck bekommen, dass das manchen Leuten nicht immer direkt klar ist.
Kann man dann, wenn man beispielsweise 300 g erntet, die restlichen, eigentlich konsumfertigen 250 g zum “Trocknen” verwahren, und sie zählen nicht zum Besitz?
Du meinst ab in den Tiefkühler und dort zusammen mit dem anderen Gemüse aufbewahren und dann immer nach und nach zum Trocknen rausnehmen?
Ja genau. Also nein. Aber ja. Die Idee mit dem Tiefkühler hatte ich gar nicht unbedingt, aber das wäre auf jeden Fall eine geile Idee!
Meine Idee war eher: es wurde im Gesetz nicht spezifiziert, ob mit Trocknen nur die kurze Phase nach der Ernte (1-2 Wochen) gemeint ist, bei der es darum geht, den Wassergehalt auf ca 60% zu senken, oder um das Curing, also das, was nach dem “Trocknen” kommt, aber genauso wichtig ist.
“Ist doch eindeutig, damit ist die Phase nach der Ernte gemeint!” -> kann man nicht unbedingt sagen, da beides ineinander übergeht und sich kaum trennen lässt.
Da kann der “Trockenvorgang” schon mal viele Wochen (oder Monate) dauern, bis man das erste Mal konsumieren kann.
Meine Idee war, die Büschel (Zweige mit Blüten dran) beispielsweise ein halbes Jahr wo aufzuhängen, damit es immer so aussieht, als hätte man gerade eben erst geerntet, damit man das als Ausrede benutzen kann, und sich dabei immer wieder mal was abreißt und konsumiert.
Wie gesagt, also ausprobieren will ichs nicht, das ist mir zu risky. Aber es würde mich trotzdem interessieren, wie das rechtlich gehandhabt werden soll.
Ab wann gilt es als “gerade geerntet, trocknet noch, daher zählts nicht”, und ab wann zählt es als “konsumfertig” und “Besitz”?
Mir fehlt da einfach eine Definition, ab wann es “trocken ist”.
Theoretisch kann ich mein Weed ja auch in einen Dessikator (Trockenkammer mit Silica) legen und damit den Wasseranteil auf <10% runterpushen, dann kann ich somit effektiv keine 50 g mit 60%, sondern ~100 g mit 10% (relativ zum 60%igen) besitzen und vor dem Konsum wieder rehydrieren.
So sehr ich das neue Gesetz mag, es sind da einfach sooo viele Loopholes drin…
Einfrieren zerstört die Wirkstoffe ist nicht so gut…
Soweit ich das verstanden hatte darfst du 50g in Trockenmasse besitzen. Also 50g multipliziert mit wasweißich für nek Faktor. Was auch immer an Gewichtsverlust zu erwarten ist. Bei nem Kilo Ernte würde dir Eigenbedarf niemand abkaufen.
Und mit gebrauchsfertig, so zumindest hatte ich es beim Lesen verstanden, ist eben der Zustand nach Trocknen gemeint. Kann man ja rauchen… auch wenns widerlich ist ohne curing… ich hoffe ich hab das falsch verstanden