Sind âöffentlich zugĂ€ngliche SportstĂ€ttenâ nur solche ohne Eintritt?
Hintergrund: es ist eine Email eines Betreibers eines Sportparks eingegangen, der die Markierung des besagten Sportparks als geschÀftsschÀdigend betrachtet.
Bisher werden nur SportstÀtten rausgefiltert, wenn sie mit access=military
oder access=private
markiert sind. Wenn es sich bei der SportstĂ€tte um einen Verein handeln wĂŒrde, wĂ€re access=private
passend und alles wÀre gut.
Aber es ist vermutlich eher von access=customers
auszugehen und ich habe keine Ahnung, ob das dann als öffentlich zugÀnglich gilt oder nicht.
Denn grundsÀtzlich hÀtte ja alle Zugang, solange nur Eintritt bezahlt wird.
Gibt es dazu rechtlich eindeutige Informationen, wie das im Sinne des Cannabisgesetzes zu interpretieren ist?
Edit: Ich habe das Bundesgesundheitsministerium angeschrieben, mal sehen, wann und was sie antworten. Derweil habe ich den Fall eines Fitnessstudios in Bezug auf Barrierefreiheit gefunden, die zĂ€hlten in dem Bezug als öffentlich zugĂ€nglich, da die zutrittsberechtigte Personengruppe nicht genau bekannt ist: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/bauen/oeffentlich-zugaengliche-gebaeude Das legt die Vermutung nahe, dass bezahlter Eintritt fĂŒr die Frage nicht von Relevanz sein könnte. WĂ€re dann Pech fĂŒr den Betreiber des Sportparks.
@cannabis@feddit.de #bubatzkarte #CanG #WeedMob
@bubatzkarte
Soll es bei den âSportstĂ€ttenâ eigentlich um den Schutz von Sporttreibenden gehen, oder wegen Kindern?
@cannabis
@stubenhocker
Das ist im Cannabisgesetz ja unter âKapitel 2
Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz, PrĂ€ventionâ zu finden.
Der Inhalt von § 5 scheint sehr deutlich auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen ausgelegt.