Das ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Garantie ist eine freiwillige Leistung auf die es keinerlei Rechtsanspruch gibt. Der Hersteller kann sie nach seinen Bedingungen gewähren, kann es aber auch (ganz) lassen.
Der Hersteller kann sie nach seinen Bedingungen gewähren, kann es aber auch (ganz) lassen.
Ja, und ich frage mich eben, ob es nicht eine Regulierung braucht, dass er, wenn er sie gewährt, dies nach Bedingungen tun muss, die den Wiederverkaufswert nicht einschränken.
Was denn? Für die Hersteller ungünstige Regelungen gibt es in allen möglichen Bereichen (gerade aktuell: Elektronik und Kleidung); offensichtlich geht es schon, wenn man will. Und die EU könnte hier ja sogar nicht nur mit Nachhaltigkeit, sondern auch mit dem freien Markt und dem Recht auf Eigentum argumentieren; die Batteriegarantie macht einen wesentlichen Teil des Wertes eines E-Neuwagens aus, und der Käufer ist in seinem Eigentum eingeschränkt, wenn er den Wagen nur ohne Batteriegarantie weiterverkaufen kann.