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Krankmeldung zuerst für 4 Wochen, eventuell aber bis 8 Wochen.
Nach 6 Wochen AU (pro Jahr, wenn Du dieses Jahr schon AU warst also auch eher) kommst Du in die Krankengeldzahlung der Krankenkasse.
Hilfe bitte: Im Jahr war ich schon auf anderen Gründen krank, aber nur 3 Tage. Du meinst, diese Tage werden auch gerechnet für die 6 Wochen Grenze. Ist dies korrekt?
Wenn man Krankengeld bekommt, muss man für dieses Jahr eine Lohnsteuererklärung abgeben.
Ich muss jedes Jahr eine Lohnsteuererklärung abgeben, die bekomme ich vom Arbeitgeber und das Finanzamt schickt mir kleine Korrekturen / Zuzahlungen, die ich abzahlen muss. Meinst Du, ich muss eine zweite Lohnsteuererklärung abgeben?
Mehrmalige Arbeitsunfähigkeit mit verschiedenen, nacheinander eintretenden Ursachen führt jeweils für sich zu einer sechswöchigen Bezugsfrist hinsichtlich der Entgeltfortzahlung.
Deine drei Tage aus anderen Gründen sollten demnach egal sein.
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/e/entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall.html
Hilfe bitte: Im Jahr war ich schon auf anderen Gründen krank, aber nur 3 Tage. Du meinst, diese Tage werden auch gerechnet für die 6 Wochen Grenze. Ist dies korrekt?
Ja, das dachte ich, aber das ist komplizierter. Sie können nur dann angerechnet werden, wenn es dieselbe Erkrankung ist, was der Arbeitgeber aber gar nicht wissen darf. Gesetze sind manchmal unsinnig…
Ich muss jedes Jahr eine Lohnsteuererklärung abgeben, die bekomme ich vom Arbeitgeber und das Finanzamt schickt mir kleine Korrekturen / Zuzahlungen, die ich abzahlen muss. Meinst Du, ich muss eine zweite Lohnsteuererklärung abgeben?
Der Arbeitgeber kann Deine Lohnsteuererklärung nicht machen, ihm fehlen dazu jede Menge Daten, die ihn nichts angehen. Vielleicht meinst Du die Lohnsteuerbescheinigung? Da sind nur die Daten drauf, die der Arbeitgeber hat. Das ist nicht die Lohnsteuererklärung, bei der Du dem Finanzamt die steuerrelevanten Daten mitteilst, die der Arbeitgeber nicht hat. Lohnsteuerbescheinigungen kriegst Du so viele wie Du Arbeitgeber hast, Lohnsteuererklärung gibst Du nur eine beim Finanzamt ab.