Gute Nachrichten :)
Sie ist schon opt-in, nur wurde das von deinen Eltern entschieden. Es ist schon interessant, dass das geht, denn eigentlich ist man nicht an Verträge gebunden, die Dritte über einen abgeschlossen haben. Und monatlich Geld irgendwohin abzugeben klingt schon ziemlich vertrag-ig.
Du misst ja auch weder Taufe, Kommunion oder Firmung mitmachen. Abkassiert wird allein auf Grund dem Häckchen welches die Eltern nach der Geburt gesetzt haben. Schon absurd.
wird teilweise noch absurder. Es gibt Fälle, in denen Kirchensteuer von Leuten kassiert wurde, die nie in der Kirche waren. Austreten war dann auch schwierig, da sie ja nicht getauft und somit in die Kirche eingetreten waren…
In diesen Fällen sollte es reichen einen Wisch vom Pfarrer/Priester geschrieben zu bekommen, dass man da kein Mitglied ist und auch nie drin war. Das hat zumindest in dem Fall gereicht, der mir bekannt ist. Auch wenn das schon hart dreist ist beweisen zu müssen, dass man etwas nicht ist/war. Normalerweise läuft das anders rum.
Das “besondere Kirchgeld” ist auch eine ganz eigene Ausgeburt an abartigkeit. Du bist nicht in dein Kirche, dein Ehepartner schon? Du verdienst auch noch deutlich besser? Ihr seid zusammen veranlagt? Dann zahl mal schön für deinen Ehepartner Kirchensteuer on top.
Eltern können sehr wohl rechtsgültige Verträge für ihre Kinder schließen. Das ist normalerweise kein Problem und grundsätzlich dürfte das auch bei anderen Vereinen so auftauchen - dann bist du halt seit frühester Kindheit Mitglied im Sportverein und mit dem 18. Lebensjahr geht dann die Zahlungsverpflichtung auf dich über. Das Problem bei der Kirche ist halt a) dass die Mitgliedschaft auch “unbewusst” passieren kann, was dir dann unbewusst gigantische Steuernachzahlungen beschert und b) dass der Austritt so kompliziert gemacht wird.
Woanders gibt’s aber die Auflage dass die Verträge dem Kindeswohl dienen müssen.
Wird echt hart zu verargumentieren dass “das Kind muss Geld zahlen ohne was dafür zu erhalten” seinem Wohl dient. (zumindest ohne esoterische Begründung)
Beide Großen Konfessionen wird jedes Kind mit ca. 14 Jahren selbst nochmal nach der eigenen Entscheidung gefragt. Nennt sich Konfirmation bzw. Firmung. Ab diesem Zeitpunkt sind sie in der Kirche Quai Volljährig und auch Wahlberechtigt.
Der größte Teil der betroffenen Kinder dürfte zu diesem Zeitpunkt noch keine Kirchensteuer von selbst erwirtschaftem Einkommen gezahlt haben.