Zivilschutz ging schon immer statt Zivildienst. §13a Wehrpflichtgesetz:
§ 13a Zivilschutz oder Katastrophenschutz
(1) Wehrpflichtige, die sich vor Vollendung des 23. Lebensjahres mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens vier Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz verpflichtet haben, werden nicht zum Wehrdienst herangezogen, solange sie als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitwirken
Ich weiß, ich wollte nur einen Zivildienst in einer Form ausschließen, der dazu dient, dass Pflege- und KHs-Konzerne Personalkosten einsparen, um ihre Gewinne zu erhöhen.
Das Problem hat sich erst durch die neoliberale Politik der vergangenen 3-4 Jahrzehnte ergeben. Vorher waren die sozialen Einrichtungen fast ausschließlich in öffentlicher Hand. Wir können uns bei allen großen Parteien dafür “bedanken”, dass das jetzt nicht mehr so ist. Denn Privatwirtschaft ist ja sooooo viel effizienter oder sowas.
Ja, die Privatisierung staatlicher Aufgaben, etwa von sozialen Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern war jetzt keine Glanzleistung.
auf mindestens vier Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz verpflichtet haben,
Ist mir gerade erst aufgefallen, dass das nur noch lächerliche vier Jahre sind, bei mir waren das damals™ noch sieben. Das kann auch nicht gut funktionieren, denn damit ist es praktisch ausgeschlossen, dass KatS-Einheiten, die nur aus freigestelltem Personal bestehen, ihre Führungskräfte selbst stellen. Wenigstens, wenn man das Ziel hat, dass die Einheiten von einigermaßen erfahrenen Leuten geführt werden. (Natürlich kann man die entsprechenden Lehrgänge im Schnelldurchlauf machen, aber wirklich gut ist das nicht)