Allerdings belasten Erbschafts und Vermögenssteuer natürlich auch kleinere Unternehmen.
Vor allem bei kleineren Familiengeführten Unternehmen ist das Privatvermögen des Eigentümers und das Firmenvermögen eng miteinander verwoben.
Die Firmenanteile stellen das Privatvermögen des Eigentümers. Wenn dieser hohe Steuern zahlen muss geht das zur last des Unternehmens, da er Geld entnehmen muss.
Bei Erbschaften gibt es strenge Auflagen an die Unternehmen damit die Erbschaftssteuer nur begrenzt bezahlt werden muss.
Bei größeren Unternehmen spielt das eine deutlich geringere Rolle.
Da wäre doch die einfache Lösung, Personengesellschaften bis zu einer gewissen Kennzahl (Mitarbeiter, Gesellschafter, etc) von der Regelung auszunehmen.