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Und wieder einmal zeigen Gerichte, dass sie noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen sind.

Die Schlussfolgerungen, die ich aus dem Artikel ziehe ist, dass das (unwissende) Teilen von falschen Informationen (retweeten etc.) bestraft werden kann. Dabei kann irgendeine Person dafür belangt werden, weil es zu schwer sei alle oder die ursprüngliche Person ausfindig zu machen. Aber genau das soll der Bestrafte tun, wenn er Geld von den anderen “Tätern” bekommen will?

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Zivilrechtlich belangen. Ein guter Anwalt ist da sicher hilfreich (und teuer)

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Im Gegenteil, sie zeigen, dass sie angekommen sind: Wer sich online Behauptungen zu eigen macht und diese verbreitet hat halt nun einmal die Pflicht sich an geltendes Recht zu halten und dafür auch haftet. Und dass es dem Opfer nicht zuzumuten ist alle Täter einzeln zu ermitteln sondern sich einer der Täter darum kümmern muss ist auch nicht unangemessen.

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