Der Rat für deutsche Rechtschreibung besteht seit dem Jahr 2004. Er wird getragen von der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und dem Fürstentum Liechtenstein. Luxemburg ist mit beratender Stimme vertreten.

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Um das ganze Thema mal anzureißen:

Der Rat hat sich dazu geäußert, zuletzt Ende 2023. Antwort: nein zu Gendern… größtenteils.

Hier die Begründungen. Gendern in seinen heute meist gelebten Formen ist ein netto-Nachteil für Leute die

  • blind sind und Screenreader verwenden (Sonderzeichen werden von der Software einfach vorgelesen statt als Glottisschlag/Wortpause übersprochen),
  • deutsch lernen im Ausland oder in Regionen mit deutscher Minderheitssprache/in Deutschland leben, aber nicht Muttersprachler sind und daher nur begrenztes Leseverständnis mitbringen,
  • generell schlecht lesen können (Stichwort einfache Sprache), z.B. Analphabeten sind – ja, auch bei uns gibt es Erwachsene die kaum oder weniger lesen können – oder geistige Beeinträchtigungen haben und für die daher eine hohe Informationsdichte unerlässlich ist.

Man merke aber: das sind meines Erachtens nach ja alles keine prinzipiellen Absagen an das Konzept, nur Kritikpunkte an den aktuell real genutzten, de facto Umsetzungen. Die bemängelten Nachteile für Gruppen, die vermutlich doch einige Prozent der Bevölkerung ausmachen, sind ja keine grundsätzlich unlösbaren Probleme (Update der Screenreader-Softwaren, ausgeschriebene doppelt nennende Form ohne Sonderzeichen verwenden, auf eine Variante wie (die nicht ganz problemfreie) Verbsubstantivierung („Lehrende“) einigen, etc).

Der Rat gesteht sich außerdem ein, dass Gendern alleine das Problem gesellschaftlicher Benachteiligung und/oder Ausgrenzung nicht lösen kann. Auf die Gefahr hin, mich unbeliebt zu machen: Ich stimme ihnen tendenziell zu. Eine wirklich inklusive Lösung ist nicht nur grammatikalisch stringent, sondern auch von allen für alle leicht anwendbar. Und ohnehin wären wir besser dran, uns von Geschlechterrollen von vor 50 bis 150 Jahren zu lösen.

Feige* ließe sich allerdings meiner Meinung nach ein bisschen auf einen verdächtig kurz gehaltenen Punkt in der Begründung anwenden, und zwar die Frage, ob man es nun in der Praxis verbieten (oder vorschreiben) solle, z.B. an Hochschulen – hier macht der Rat es sich leicht, indem man Formulierungen verwendet wie eine Verwendung kann „[…] zu beobachten“ sein, oder ob Hochschulen ein Recht auf Abweichung von der amtlichen Rechtschreibung hätten „ist strittig“. Naja. Sprache ist halt schwierig.

*Der Kommentar war ursprünglich als Antwort auf den Beitrag zwei Ebenen weiter oben verfasst worden.

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