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So automatisch stimmt das nicht. Grundsätzlich: solange keine Daten angefordert werden, besteht auch kein Verstoß gegen die DSGVo. Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, Daten zu pseudonymisieren, um personenbezogenene Daten, über sie die DSGVo liegt, zu entschärfen. Auch ist es aus Sicht der DSGVo nicht verboten, sowas zu tun, man muss dan aber sehr strenge Sicherheitsvorschriften für die Übertragung einhalten. Das werden große Firmen wie MS oder Amazon wahrscheinlich hinbekommen und wenn nicht, haben sie genug Spielgeld für juristisches Geplänkel.

Ich finde das bestimmt nicht toll, aber ich versuche gerade nur, eine technische Beschreibung des Bildes zu liefern.

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Deutschland

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