Es geht um die Willkür, die Wohnungen zu durchsuchen und dies als Bestrafung zu missbrauchen. Ob und wie sie vor Gericht verurteilt werden sollten ist eine andere Frage.
Nur, dass ja bereits bekannt ist, wer wo geklebt hat. Weitere belastende Beweismittel sind gar nicht erforderlich und auch nicht zu erwarten. Was sollte das sein? Eine Karte des Flughafens mit roten Kreuzen und Namen wer wo sitzen soll?
Entlastendes werden die Demonstranten schon selbst vorbringen, bzw. es müsste nicht mit Gewalt aus ihren Wohnungen geholt werden.
Es ist eine vorgezogene Bestrafung durch die Exekutive, sonst nichts. So eine Maßnahme muss geeignet sein, das angestrebte Ziel zu erreichen (Beweismittel sicherzustellen), sonst ist sie Willkür.
Klar, gesetzlich ist das sicher einigermaßen gedeckt. Willkür ist es aber trotzdem, solange keine Hausdurchsuchung zum Beispiel bei Herrn Rukwied stattfindet.
Soweit ich weiß wurden noch nie sichergestellte Gegenstände und Informationen aus Hausdurchsuchungen (und auch aus den Telefonabhöraktionen) gegen die Letzte Generation verwendet.
Was soll da auch zu finden sein? Sie haben sowohl ihre Namen öffentlich gemacht als auch Statements zu ihrer Motivation öffentlich abgegeben. Der Ablauf der Tat ist auch bekannt.
Die Willkür entsteht dadurch, dass entschieden wird, Hausdurchsuchungen einzusetzen. Natürlich ist klar, dass Hausdurchsuchungen von der Polizei in manchen Fällen eingesetzt werden darf und dies auch gesetzlich ok ist.