Der Kläger habe am 29. November 2019 ein Testabo für Disneys Videostreamingdienst “Disney+” abgeschlossen und dabei die Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Dienstes abgenickt. Und in eben diesen Nutzungsbedingungen sei ein Dokument verlinkt gewesen, durch den Piccolo für den vorliegenden Fall der von ihm beschrittene Rechtsweg versperrt sei. Vielmehr habe er seinen Fall vor einem Schiedsgericht vorzubringen.