Finde es erschreckend, dass sowas in Deutschland möglich ist.
Eine GbR trägt man nicht mal eben so ein, da braucht man mindestens mal noch eine zweite Person. Und ob du dich wirklich als e.K. (oder was anderes) im HR eintragen lassen willst, ist auch erstmal fraglich, da für dich dann direkt mal andere Regeln (z.B. bei Strafzahlungen wegen Verzug beim Bezahlen von Rechnungen) gelten als für eine ganze normale GbR oder nichteingetragene Kaufleute.
Außerdem muss mWn eine ladungsfähige Adresse im Impressum stehen, ein Postfach dürfte idR nicht als ladungsfähig durchgehen.