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Eher doch dem Gesetzgeber, der dem Recht auf Profit privater Firmen Priorität einräumt gegenüber dem Recht von Bürgern auf die mit ihrem Geld erstellten Inhalte öffentlich-rechtlicher Körperschaften.
Ich denke entsprechende Regelungen müssten nicht im Widerspruch zur Verfassung stehen.