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Medienwirksam auf Flaggen zu strullen gilt vermutlich als Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Ziemlich sicher nicht, wenn es eine Hakenkreuzfahne ist. Da ist die Verwendung ja gerade erst dann legal, wenn du sie deutlich verunglimpfst (oder andere legitime Gründe hast), siehe auch das BGH-Urteil zu durchgestrichenen Hakenkreuzen auf T-Shirts und dergleichen.