Vor einem Jahr hätte ich mir nicht mal vorstellen können jeden Tag zur Arbeit zu radeln. Obwohl es nur eine Strecke von 1,5 km war. Mittlerweile habe ich mir vorgenommen wenigstens die 25km zur Arbeit hin zu radeln und kann ja auf dem Rückweg in den Zug steigen.
Und dafür habe ich mir heute ein Rennrad zugelegt dass ich auf der Jungfernfahrt von Leipzig nach Halle direkt einweihen. Bis auf viel Gegenwind und leichten Orientierungsproblemen lief das auch ganz.
Als ich dann auf dem letzten Teil meiner Strecke in Halle auf der Straße gefahren bin fingen die Autofahrer an mich trotz Gegenverkehr ohne jeglichen Sicherheitsabstand zu überholen. Da mir das gar nicht geheuer war, fuhr ich auf der Mitte des Fahrstreifens weiter um weitere solcher Manöver zu verhindern, man kennts.
Kurz darauf überholte mich ein SUV. Die Frau auf dem Beifahrersitz sah mich grimmig an und forderte mich dazu auf am Rand zu fahren, was ich ihr nur “Ganz sicher nicht!” entgegnete.
Tja was soll ich sagen, ich bin jetzt Teil der Gang. Ich bin einer von diesen Radfahrern die denken sie könnten sich wie ein normaler Verkehrsteilnehmer verhalten.
Über solche Radfahrer hab ich mich selber früher noch aufgeregt, aber man wird ja wohl noch seine Meinung sagen ändern dürfen.
Anbei noch ein Bild von meinen neuen Geschoss.
@derFensterputzer Das hier liefert eine recht guten Einstieg https://sichtfahrgebot.de/rechtsfahrgebot.html, das darin verlinkte PDF vertieft das https://sichtfahrgebot.de/download/Seitenabstand.pdf
TL;DR: Radfahrer brauchen je nach Verkehrssituation einfach Platz, da ein Rad nicht spurstabil ist und zum Einlenken auch Raum in die andere Richtung braucht. Überholer üben signifikant Winddruck aus und wenn du dadurch ins Schwanken kommst oder eine Bogen fahren musst um das abzufangen willst du nicht auf dem Dreckbereich am Rand enden.
@derFensterputzer Bei 50 cm Abstand bist du in der Stadt schon im Bereich Teilschuld bei Dooring.
Da bei Einhaltung eines vernünftigen Überholabstandes in praktisch allen Fällen die Gegenspur voll benutzt werden muss kommt es auch praktisch nie zu einer Behinderung des Überholenden.
In der Stadt hab ich oft 80cm breite Streifen die zwischen fahrenden und parkenden Autos sind. Da ist man quasi immer unter deinem Abstand für Teilschuld
Ich vermute du meinst die sogenannten Radschutzstreifen - die muss man als Radfahrer nicht befahren. Die sind ein reines Angebot. Es gelten weiter die normalen Abstände.
Und wie das so in Deutschland ist: Unterschiedliche Fallkonstellationen vor unterschiedlichen Gerichten führen zu unterschiedlichen Ergebnissen. In dem von mir verlinkten PDF werden auch Urteile aufgeführt, die bei 40cm in dichtem Verkehr eine Teilschuld verneint haben. Die Schmerzen hast trotzdem du an der Backe.
In jedem Fall ist es so, dass die Einschätzung was angemessen ist dem Radfahrer zusteht und nicht dem überholenden Autofahrer. Und selbst wenn das offensichtlich falsch ist ist der Autofahrer nicht berechtigt, das irgendwie mit Gewalt durchzusetzen.
Ja das sowieso. Hab selber schon genug Fälle gehabt in denen ich Autofahrer blockieren musste weils sonst wirklich gefährlich geworden wäre für mich.
Bi selbst häufig auch aufm Motorrad unterwegs, da seh ichs mit den Überholregeln n bisschen entspannter. (so weit vom Fahrradfahrer weg wies geht, aber möglichst nicht in gegenverkehr).