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Mich persönlich regt der ganze Fall so richtig auf. Jemand entdeckt ein Hardcoded Passwort in einer Software, zeigt auf, dass damit Nutzerdaten gelesen werden können, meldet die Schwachstelle und erntet dann die volle Härte des Gesetzes mit Anklage und Hausdurchsuchung.

Aber anscheinend ist da das deutsche Gesetz … “unvorteilhaft”.

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Jepp, die Fahrlässigkeit von modern Solutions müsste als DSGVO Verstoß geahndet werden.

Die ursprüngliche Abweisung der Anklage war eine super kompetente Entscheidung die Hoffnung macht.

Diese nun doch zuzulassen ist sinnbildlich wie eine Anklage wegen Körperverletzung bei 1. Hilfe-Maßnahmen.

Was die Staatsanwaltschaft da verzapft ist wirklich bitter. Und die Fa. treibt sich mit dem betreiben der Strafanzeige hoffentlich PR-technisch wohlverdient in den Ruin.

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Hat es bei Sony irgendwen interessiert, dass sie einen DNS verklagt haben? Ich fürchte: nein.

https://www.deutschlandfunkkultur.de/sonys-klage-gegen-quad-100.html

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