Ich verstehe deren Grund. Aber warum dürfen Elektrobikes mitgenommen werden???
Oder ist das Lobbypolitik für die ältere Generation?
Wie ist das mit Benzinkanistern? Was, wenn ich ein Klapprad mit Benzin-Hilfsmotor auftriebe? Oder ist da bloß wieder die große Akku-Angst am Umgehen tun?
Guck doch mal die Beförderungsbedingungen des HVV an und berichte uns.
§ 11 Beförderung von Sachen
[…]
(2) Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere
- explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe,
Mein Benzinkanister ist wohl raus.
(3) Zusammengeklappte Fahrräder gelten als Handgepäck. Tandems, Dreiräder, Lasträder und dergleichen sowie Krafträder werden nicht befördert.
Und das Fahrrad mit Hilfsmotor ist ein Kraftrad.
Ich gebe mich geschlagen.