Der Beschluss folgt außerdem der Argumentation der Staatsanwaltschaft Köln, die in ihrer Beschwerde argumentiert hatte, dass die Dekompilierung einer Binärdatei “ein tiefes Verständnis über Programmiersprachen und Softwareentwicklung” voraussetzt, “um mit dem Ergebnis der Dekompilierung umgehen zu können”.
Alles klar.
Und welche Kriminellen haben schon das verbotene Geheimwissen um Beschwörungsformeln wie strings
oder grep
🧙🪄
Es ist doch allgemein bekannt, dass man Verbrecher daran erkennt, dass sie mit vi
arbeiten.
Psst, nicht dass du dich noch des Verstoßes gegen den §202c schuldig machst 🤫
Wir haben doch jetzt eine “gute” Bundesregierung, da könnten die doch sicher etwas dagegen machen. 🤔