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Da bist du ein paar Jahre zu spät. Denn einen Betriebsrat zu behindern ist in Deutschland nach §119 Betriebsverfassungsgesetz strafbar.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Wahl des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats oder der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder 5 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst,

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Die Strafe ist leider zu gering. Deswegen wie der obige Kommentar sagt mit hwingender Freiheitsstrafe, also mindestens 2 Jahre. Dieses aktuelle Gesetz hält ja niemanden ab.

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Tut mir Leid, aber findest du es nicht ein wenig hart? Denn:

  • Wie kommst du darauf, dass höhere Androhungen von Haftstrafen dazu führt, dass sich mehr Leute daran halten? Und wie begründest du denn, dass eine Verhinderung des Betriebsrates mindestens 2 Jahre und nicht mind. 5 Jahre haben muss?
  • Mindestens zwei Jahre bedeutet in der Rechtssprechung, dass diese nicht auf Bewährung oder durch Geldstrafen ausgesetzt werden darf. Wir sprechen hier explizit von Freiheitsentzug, dem höchsten Strafmaß in unserem Rechtssystem! Kannst du mir begründen, warum diese schwere hier insbesondere greifen muss?
  • Eine schwere Körperverletzung kann mit mind. einem Jahr angesetzt werden. Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ebenfalls mit mind. einem Jahr. Die Beteiligung an einer Schlägerei mit Todesfolge kann mind. mit einer Geldstrafe belegt werden. Wie begründest du denn, dass die Verteilung eines Betriebsrates schwerer wiegt als die oben genannten Sachen, wenn ihr schon mind. zwei Jahre fordert?

Sorry, aber für mich hört sich das alles nach pauschalisierenden Stammtisch an, ohne sich mal Gedanken zu machen, was für Konsequenzen irgendwelche Strafmaße haben.

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10 points

Der Sinn der Forderung ist ja gerade Bewährung oder ähnliches auf die Finger klopfen auszuschließen, weil wir einfach in der Praxis sehen, dass das einzige vor dem Spitzenmanager tatsächlich Bammel haben eine tatsächlich abgesessene Gefängnisstrafe ist. Alles andere wird da ja schlicht unter „Costs of doing business“ eingestuft und ignoriert.

Ich sehe dein Argument mit dem Vergleich zu Körperverletzungsdelikten, weise aber darauf hin, dass es eher unwahrscheinlich sein wird, dass du da soweit am unterem Rand raus kommst, wenn da kein Affekt dabei ist. Gerade die Todesfolge betrifft nur Fälle in denen Dinge sehr dumm gelaufen sind, die so nicht unbedingt absehbar waren, weil du sonst ganz schnell bei Mord oder Totschlag wärst.

Im Gegensatz dazu ist das Unterbinden einer Betriebsratsgründung ein Delikt, bei dem man in fast allen Fällen kaltblütig kalkulierten Vorsatz annehmen musst, der einzig durch Gier begründet wird.

Und da stellt sich halt schon wirklich die Frage, wer moralisch verwerflicher handelt: Der Typ der auf dem Volksfest im Suff, bei einem Streit unüberlegt jemanden ohrfeigt und dabei ohne Vorsatz dem Opfer das Auge permanent verletzt oder Jemand der sich ausrechnet, dass wenn er eine Betriebsratsgründung durch illegale Kündigungen verhindert er seinen Mitarbeitern weniger zahlen und sie zu gefährlichen Handlungen nötigen kann und dadurch 1,7 statt 1,5 Millionen € an Bonus in die eigene Tasche stecken kann, nachdem er 100.000€ Geldstrafe zahlt?

Es geht bei der Strafe eben nicht nur um die direkten Folgen für das Opfer, sondern ganz besonders auch darum, wie verwerflich der Täter gehandelt hat und wie viel Strafe für eine hinreichend erfolgreiche Abschreckung notwendig ist.

Ich sage noch nicht einmal das ich der ursprünglichen Forderung so zustimme, aber ganz so einfach kann man sich ihre Zurückweisung mMn auch nicht machen.

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Die Behinderung von Betriebsratsarbeit betrifft schnell mal 500, 1000 oder im Fall Tesla in Grünheide glaube 12.000 Menschen. Wer in 500 Fällen schwerer Körperverletzung verurteilt wird kommt garantiert nicht ohne eine langjährige Haftstafe davon.

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