Ich glaube nicht, dass die sich die Mühe machen nachzuweisen, dass da tatsächlich ein Upload / eine Verbreitung stattgefunden hat. Es reicht vermutlich aus, wenn ein Torrent-Client verwendet wurde, bei dem dann von der „üblichen“ Funktionsweise ausgegangen wird. Ob es tatsächlich einen Upload gab oder nicht, wäre dann in der Gerichtsverhandlung zu klären, zu der es aber normalerweise nicht kommt.
Ich war/bin am dich der Auffassung dass sie im Zweifel von dir das Zeug einmal herunterladen müssten um nachzuweisen dass du das verbreitet hast. Könnte sonst ja auch einfach Datenmüll gewesen sein.
Genau weiß man es wohl nur wenn man dort arbeitet. Ich nehme aber an, dass sie eher mit der Angst der Abgemahnten arbeiten, die lieber voller Schrecken einmal eine hohe Summe zahlen und dann die Finger davon lassen und es nicht auf ein Verfahren ankommen lassen wollen, wo möglicherweise das eigene Surfverhalten ausgebreitet würde und unter Umständen noch viel höhere Kosten entstehen könnten, für Anwälte usw.
Ich würde vermuten, dass sie einfach nur IP Adressen aktiver Torrent Clients sammeln, wo bestimmte, von ihnen vertretene Titel “verarbeitet” werden, und diese dann abmahnen. Bin aber nicht sicher, das ist hier eher Mutmaßung meinerseits und Erzählung eines Bekannten, den es mal getroffen hatte. Kann auch gut sein, dass sie sich in aktive Up/Downloads einklinken und Screenshots oder ähnliches machen.
Ich meine ich habe mal vor 10 Jahren oder so auf Pro7 in einer Reportage gesehen wie die Abmahnanwälte arbeite(te)n. Da war es tatsächlich so, dass da viele in einem Raum jeweils an einem PC hocken und irgendwie täglich ne Liste mit populären Musiktiteln etc bekommen und dann die Titel heruntergeladen und sich dabei dann die ganzen deutschen IP-Adressen notiert haben und es mit Screenshots festgehalten haben.