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Rund 33.000 Unternehmen wurden im letzten Jahr mit einem Abmahnschreiben zu Schadenersatzzahlungen aufgefordert, weil sie durch die Einbettung von Google Fonts angeblich die Datenschutzverordnung (DSGVO) verletzt hätten.

Alter Schwede!

In einem früheren Artikel wurde erwähnt, dass die WKStA auch gegen die Betroffenen Personen ermittelt:

Der Fall beschäftigt mittlerweile auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Ermittelt wird gegen Hohenecker und eine zweite Person wegen gewerbsmäßiger Erpressung und schweren gewerbsmäßigen Betrugs. Auf diese Delikte steht im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Bin gespannt was daraus wird/wurde.

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Vor allem wäre der Anwalt, der erst 2020 (oder so) seine Zulassung erhalten hat, die damit schon wieder los. Das wäre wohl eines der schlechtinvestiertesten Jus-Studien aller Zeiten.

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Austria

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