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Nur als Hinweis: das mit der Vorstrafe < 90 Tagessätzen ist so eine Sache. Denn im Führungszeugnis bist du dann noch nicht vorbestraft, allerdings werden diese Verurteilungen im Bundeszentralregister dennoch aufgeführt. Wenn dann eine zweite Strafe dazu kommt, auch wenn diese auch unter 90 TS liegt, werden diese beiden Strafen im BZR aufgeführt. Weil du dir wegen möglichen Jobs Sorgen machst: die meisten öffentlichen Träger (z.B. auch Universitäten) fragen nach einem Führungszeugnis für Behörden und dort sind dann die Einträge aus dem BZR drin, d.h. du bist für diese Träger dann nicht strafenlos.
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