Ja, indem Bereiche zu sog. verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen erklärt werden.
Du hast insoweit Recht, dass die StVO Bundesrecht ist, aber die meisten Entscheidungen über die Zuordnung i.S.d. StVO sind unmittelbar an Entscheidungen der Kommunen geknüpft. Es gibt keine Bundesbehörde, die für alle Kommunen Deutschlands alle straßenverkehrsrechtlichen Entscheidungen trifft.
Wenn dich die Materie der verkehrsberuhigten Bereiche interessiert, auf folgender Website wird das relativ breit erklärt: https://www.stvo2go.de/verkehrsberuhigter-bereich-voraussetzungen/
Ob alles am Ende rechtens ist und StVO-Konform ist, das kann ich dir nicht sagen. Aber wir werden es wahrscheinlich rausfinden, sobald jemand dagegen klagt und das gerichtlich geprüft wird. Aber in der Mehrheit der Fälle wissen Kommunen was sie machen dürfen.