So kurios der Fall ist, ich finde es schwer, da jemanden als schuldig zu benennen.
In dem Glauben, dass es sich bei dem Lageristen um ihren Ehemann handeln würde, ging sie auf die Avancen des 48-Jährigen ein und hatte mit dem Unbekannten Sex in ihrem Bett.
passt finde ich nicht zu
Der Anwalt der Nebenklage bezeichnete die Tat als eine Vergewaltigung und behielt sich weitere zivilrechtliche Ansprüche gegen den Angeklagten und die Stadtbau Würzburg vor.
Da es ein heikles Thema ist lasse ich mich da aber auch gerne eines besseren belehren.
Finde ich auch, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Irrtum aufgefallen ist, war das ja einvernehmlich. Ist doch für beide eine beschissene Situation und er wird dann auch noch ist Krankenhaus geprügelt…
Die einzigen die Absichtlich falsch gehandelt hatten, ist der Ehemann und seine Schlägergang, die sollte ne Strafe aufgebrummt bekommen.
Schwierig, weil das Problem ja nicht Consent, sondern Informed Consent ist. Klar hat die Frau dem Bericht zufolge zugestimmt, jedoch war dies im Bezug auf die Identität des Mannes uninformiert. In gewisser Weise kann man da schon eine Vergewaltigung erkennen, aber diese Personenverwechslung verschleiert diese gesamte Situation extrem.
Es fällt mir sehr schwer, mir vorzustellen, wie man Sex mit jemanden haben kann, ohne zu merken, dass das nicht der Ehemann ist, mit dem man seit Jahren zusammen ist.
Der Typ war sturz besoffen und diese Frau anscheinend völlig daran gewöhnt dass ihr Oller Sex mit ihr hat wenn er völlig bedudelt ist (ich hätte den aus dem Bett getreten wenn er besoffen Sex gewollt hätte) und dann stell dir vor wie so ein Sex abläuft, im Dunkeln, ohne dass großartig geredet (bevor die ersten Worte fallen sind sie schon voll im Gange) wird und er hatte ja noch nie Sex mit der Frau von der er dachte sie sei es und er war besoffen. Ich denke auch nicht da war ein großartiges Vorspiel am Start und auch das mag sie so gewohnt gewesen sein.
Ich glaube wirklich es ist exakt so passiert. Das Sexleben mancher Paare ist leider eher eine traurige Angelegenheit. Es spricht für dich wenn du dir das nicht vostellen kannst/magst.
Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt
Mit jemanden in’s Bett springen ist nicht “gegen den Erkennbaren Willen”. Dann gibt’s noch
- der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
- der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
Punkt 1 trifft nicht zu denn das ist für geistig behinderte etc, bleibt Punkt 2 und “ausnutzen” ist etwas aktives, das macht man nicht versehentlich im Suff und wenn schon wäre hier der Mann das Opfer denn er war ja besoffen, nicht sie. Oder doch? Haben die sich dann gegenseitig vergewaltigt?
Summa summarum: Nicht alles was man bereut ist eine Vergewaltigung.
Das Konzept ist doch komplett Banane. Wenn ich einer Frau sage ich bin Millionär und würde mit ihr nächste Woche an die Côte d’Azur fahren, in Wahrheit aber nur vorm LIDL hartze, kann ich mich doch unmöglich strafrechtlich relevant gemacht haben.