Demnach soll der Tatverdächtige am 11. März 2023 in seiner Wohnung eine 35-jährige Kollegin mutmaßlich mit K.-o.-Tropfen betäubt und sie auf einer Dating-Plattform zur Vergewaltigung angeboten haben.

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Wow. Da war die Prüfung der charakterlichen Eignung wohl lückenhaft.

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Wie soll man denn sowas überhaupt Prüfen? Man kann nur prüfen, ob die Bewerber wissen, was richtig ist. Nicht, ob das dann auch umgesetzt wird.

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*

Sind doch die Standartfragen:

  • Name…
  • Adresse…
  • Wie sind sie auf uns Aufmerksam geworden…
  • Würden Sie Kollegen betäuben und zur vergewaltigung auf Sexplattformen anbieten…
  • Alter…
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Schon wieder ein Einzelfall

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Deutschland

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