Und mal wieder sieht man: Wenn man einen Menschen relativ straffrei umbringen möchte, so nutze man ein Auto.
Der Täter ist 2020 mit 80 Sachen in der 30-Zone auf die Busspur und ist dort einem Fahrradfahrer aufgefahren, der dabei stirbt. Der erste Verhandlungstermin vor Gericht ist 2022(!) angesetzt, muss aber spontan etwas “wichtigerem” weichen. Danach ist der Täter wohl zwei mal krank.
Zum Schluss gibt es: Ein Jahr auf Bewährung und 2025 gibt es den Führerschein wieder, obwohl die “Flensburger Verkehrssünderkartei […] prall gefüllt” ist. Berufung nicht möglich.