Demnach soll der Tatverdächtige am 11. März 2023 in seiner Wohnung eine 35-jährige Kollegin mutmaßlich mit K.-o.-Tropfen betäubt und sie auf einer Dating-Plattform zur Vergewaltigung angeboten haben.

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Und kein Haftbefehl gegen ihn, weil “keine Fluchtgefahr besteht”. Bitte was!?

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Ja wieso denn nicht? Ist von außen natürlich unmöglich zu beurteilen, aber wenn er z.B. Famile, Freunde und ein Haus hat halte ich eine Flucht (mit anschließendem untertauchen und Leben als illegaler) auch für sehr unwahrscheinlich.

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Man vertraut halt den Kollegen.

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