Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Heilmann stattgegeben und die abschließende Beratung des Gebäudeenergiegesetzes in dieser Woche im Bundestag untersagt. Heilmann hatte kritisiert, dass dem Parlament nicht ausreichend Zeit dafür bleibe.

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Das ist halt nur vorgeschoben. Die Union wird eh geschlossen dagegen stimmen; die brauchen keine Bedenkzeit um festzustellen dass sie in der Opposition sind. Und die Ampel wird geschlossen dafür stimmen und dank ihrer Mehrheit das Gesetz durchbringen. Der Ausgleich widerstreitender Interessen als Kern der Politik findet nicht im Parlament zwischen Regierung und Opposition statt, sondern koalitionsintern zwischen Grünen und FDP.

Wirklich so funktionieren wie in der Verfassung vorgesehen tut der Parlamentarismus nur bei Themen wie der Sterbehilfe. Aber das BVerfG kann natürlich kein Urteil fällen, das diesen Umstand offiziell anerkennt.

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Die Union oder die Linke können aber sehr wohl Kritik üben und Änderungsvorschläge einbringen. Die können sie auch dann einbringen, wenn sie das Gesetz als Ganzes nicht ok finden. Außerdem hast du eine öffentliche Diskussion und nicht nur hinter verschlossenen Türen. Das ist Aufgabe des Parlaments und der können sie nicht nachkommen, wenn sie das Gesetz erst kurz vor der Abstimmung überhaupt vorliegen haben.

Dass das möglicherweise gegen alle Widerstände und ohne Kompromisse von der Regierungskoalition durchgepeitscht wird, ist nichts Positives und dass das BVerfG hier das Parlament stärkt, ist gut und richtig.

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Die Union oder die Linke können aber sehr wohl Kritik üben und Änderungsvorschläge einbringen

Und die Koalitionsparteien werden natürlich den unter großen Bauchschmerzen geschlossenen Kompromiss über den Haufen werfen, um einen Änderungsantrag der Opposition anzunehmen.

Außerdem hast du eine öffentliche Diskussion und nicht nur hinter verschlossenen Türen

Als ob das Für und Wider nicht bereits in den Medien ausführlich öffentlich besprochen worden wäre.

Dass das möglicherweise gegen alle Widerstände und ohne Kompromisse von der Regierungskoalition durchgepeitscht wird, ist nichts Positives

Ja. Aber das Bundesverfassungsgericht hindert die Koalition nicht daran. Wollte man das Parlament stärken, müsste man die Unabhängigkeit der Abgeordneten stärken, so dass es zum Normalfall würde, dass die Regierung aufgrund von Abweichlern in Reihen der Koalition auf vereinzelte Stimmen aus der Opposition angewiesen ist.

Dieses Urteil ermöglicht es der Opposition kein bisschen besser, an der Gesetzgebung mitzuwirken. Es ermöglicht ihr nur, sich auf der Gesetzesbaustelle festzukleben und die Fertigstellung des Gesetzes ein paar Wochen zu verzögern, bis das Protestcamp geräumt ist.

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Wir haben im Herbst Landtagswahlen. Je nachdem, wie das Echo auf die Änderungsvorschläge der Opposition ist, wird der Regierung gar nichts anderes übrig bleiben, als den ein oder anderen Punkt mit zu berücksichtigen. Das GEG ist ja eh schon nicht besonders gut für die Umfragewerte.

Außerdem sind die Abgeordneten unabhängig. Was willst du machen? Verbieten, dass es irgendwelche Konsequenzen hat, wenn du dich als Abgeordneter gegen den Rest deiner Fraktion stellst? Denn bestrafen kannst du das ja schon jetzt nicht und den Unwillen des Rests der Koalition verhindern, wenn gerade relativ spektakulär eine Gesetzesvorlage gescheitert ist, wirst du auch mit einem BVerfG-Spruch nicht.

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