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Ist die Frage welche Straftat er geplant hat. Kennst du die Rechtsprechung wegen der manche Gerichte gerade Aktivisten verurteilen (nicht alle übrigens. Im Gegensatz zum NSU ist die Lage hier nicht eindeutig).

Es zählt nicht als Nötigung die Autos in der ersten Reihe zu blockieren, sondern die in der zweiten Reihe. Die Argumentation ist so: Ein Auto in der ersten Reihe könnte noch geradeaus weiterfahren (also über die Aktivisten). Das ist aber auch strafbar und sie dùrfen das nicht, allerdings werden sie dadurch nicht genötigt. Autos in der zweiten Reihe allerdings können nicht weiter weil schon ein Auto vor ihnen ist. Damit werden sie genötigt nicht die Straße benutzen zu können die sie wollen und dürfen. -

Tatsächlich wirst du in der 10 Reihe dann auch genötigt, selbst wenn du noch abbiegen kannst um eine andere Straße zu nehmen, super absurd.

Ein anderes Beispiel ist: “Ein Autofahrer der auf einem Fahrradweg parkt nötigt jeden Fahrradfahrer der diesen Fahrradweg fragen will”. Selbst wenn du das Fahrradfahrer einfach um das Auto drumherum fahren kannst. Dadurch dass du in deiner Möglichkeit eingeschränkt bist einen Weg nicht zu benutzen den du benutzen dÿrfen solltest wirst du genötigt.

Wenn die Polizei also hier fair ist sollte sie also jeden Autofahrer der schon mehrmals an der gleichen Stelle auf dem Fahrradweg geparkt hat auch direkt festnehmen. Findest du das nicht auch absurd?

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Lol. Für einen gefährlichen Eingriff müssen Leib und Leben oder Sachen von bedeutende Wert gefährdet werden.

1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, 2. Hindernisse bereitet oder 3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das ist schon sehr weit hergeholt. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ebenso. Woher will die Polizei vorher wissen dass er Widerstand leisten wird?

Und der nächste Fehler kommt sogleich: Es ist eine Ordnungswidrigkeit auf dem Radweg zu parken. Da Falschparken keine Straftat ist, ist das Wort illegal dort unangebracht.

Und zu deinem letzten Anschnitt: Bitte suche dein Wissen aus Quellen nach 1995. Es ist echt peinlich so selbstbewusst Stuss zu verbreiten: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Sitzblockade

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Hier beispielsweise ein Fall wo gegen Nötigung entschieden wurde: https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/warum-ein-berliner-gericht-in-einer-klima-blockade-keine-nötigung-sieht/ar-AA1cuxZJ

Es gibt hier noch kein Urteil des höchsten Gerichtes. Ein springender Punkt der nicht behandelt wird: Nach StGB §240 (2) ist die Tat nur rechtswidrig wenn der Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Und da sehe ich ein deutliches Potential dass es eben keine Nötigung ist, weil die Aktivisten eben nicht aus boshaftigleit Handeln, sondern um die Politik dazu zubringen die Welt zu retten.

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