Hä… die Polizei kann doch keine Aussage über ein Suchtverhalten treffen? Wie kann das rechtens sein?
Kenne mich in der Schweiz nicht aus, aber das die Polizei Verdächtigen darf, ist ja normal und Sinn der Sache. (Über die Missbrauchsmöglichkeiten rede ich hier mal nicht.)
Ich gehe mal davon aus, dass es in der Schweiz die Pflicht eines Bürgers ist, die gesundheitliche Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeugs nachzuweisen. Gesundheitliche Eignung kann sich über die Zeit ändern, und wenn das jemand merkt, dann muss man es halt nochmal nachweisen.
Inwieweit das in diesem Fall Verhältnismäßig ist, muss nen Schweizer entscheiden. Ich bin aus Deutschland.
Ich hoffe aber mal, dass sich die Strenge gegenüber Alkohol im Zusammenhang mit Straßenverkehr dort drüber dann auch positiv auf die Anzahl der durch Alkohol verursachten Unfälle im Straßenverkehr wiederspiegelt.
Der Promillewert kann das schon - wenn du wenig trinkst, bist du bei 2 Promille schon arg weg:
Ab 1,0 Promille deutliche Sprachstörungen Risikobereitschaft und Aggressivität steigen weiter
Ab 1,5 Promille (starker Rausch)
Realitätsverkennung
Stimmungsschwankungen
Schwere Koordinationsstörungen
Gleichgewichtsstörungen
Orientierungsstörungen
lallende Aussprache
Ab 2,5 Promille
Bewusstseinstrübungen
Lähmungserscheinungen
doppeltes Sehen
Ausschalten des Erinnerungsvermögens
Wenn dir aber jemand halt 2 Promille bläst, aber noch echt frisch wirkt, dann kannst du da als Polizei durchaus deine Schlüsse draus ziehen.
Laut Artikel war das Atemalkohol. Ich kenne die Situation natürlich nicht, aber einfach als Hypothese: wenn der Dude kurz vor Eintreffen der Polizei einen ordentlich Schnaps gekippt hat ist der Atemalkohol deutlich höher als der tatsächliche Blutalkohol.
Kannst du selbst mal ausprobieren, Schnaps trinken, pusten, eine Weile warten bzw. mit nichtalkoholischem nachspülen, nochmal pusten…
Deswegen (unter anderem) ist der Atemalkohol einfach nicht verlässlich und wenn es Konsequenzen gibt, muss der Blutalkoholpegel bestimmt werden.
Ja, aber ich gehe jetzt schon davon aus, dass Polizisten entsprechend geschult sind und dass der konsultierte Anwalt genau solche Fragen gestellt hat
Ja, und diese Schlüsse sind genausoviel wert, wie wenn ich meine jemand hat bestimmt ADHS, weil ich als Nichtdoktor meine da Symptome zu erkennen.
Die Feststellung kann allein von einem Mediziner vorgenommen werden.
Und genau das passiert ja: Die Polizei hat den Verdacht, dass der Kerl Alkoholiker ist. Und daher untersagt sie ihm vorerst das fahren bis er bei einem entsprechenden Arzt vorstellig war und sich dort hat untersuchen hat, um festzustellen, ob er zu viel trinkt oder nicht. Ein ähnliches Werkzeug haben wir bei uns eigentlich mit der MPU, deutsche Behörden wenden sie nur zu selten an
Wenn dir aber jemand halt 2 Promille bläst, aber noch echt frisch wirkt, dann kannst du da als Polizei durchaus deine Schlüsse draus ziehen.
Komplette Spekulation halt, solange kein ärztliches Gutachten da ist. Weder haben die ne medizinische Ausbildung, noch haben die Messgeräte die akkurat genug sind. Außerdem reagiert jeder anders auf Alkohol, auch ohne Sucht.
Wenn, dann können die einen vllt zum Amtsarzt schicken und der soll das prüfen. Auf Nacken vom Staat. So lange gilt die Unschuldsvermutung. Sonst können die ja alles behaupten lol.