Dass du den Widerspruch nicht siehst, macht es nicht unbedingt besser.
Du sagt letztlich im ersten Kommentar “die Aussage von OP stimmt nicht” und in deinem zweiten “die Aussage von OP stimmt”.
Beides kann nicht wahr sein.
Die richtige Antwort von kommerzbert hätte sein müssen “Ja, aber [es gibt] ein allgemeines Problem der deutschen Exekutive”.
Mir zu widersprechen, dass es sich hier um einen Whataboutismus handelt ist quatsch, weil es defacto einer ist. Das fassen linker StraftäterInnen impliziert nicht automatisch, dass nicht gegen rechte StraftäterInnen ermittelt wird.
Das heißt auch nicht, dass ich glaube die Polizei wäre politisch neutral oderso. Nur, dass ich das rhetorische Mittel des Whataboutismus ungeeignet finde dieses Problem zu beschreiben.
Sag mal, verstehst du den Begriff Whataboutism nicht, oder willst du den Kommentar nur falsch verstehen?
Was sonst sollte es denn heißen?
Whataboutism heißt, dass ein Argument falsch ist, weil ein unzulässiger Vergleich ablenken soll. Im ersten Kommentar oben wurde exakt das getan. “Die Aussage ist falsch, weil whataboutism”. Die zweite Aussage sagt dann aber wiederum “Die Aussage ist korrekt, weil es keinen Widerspruch zur Widerlegung gibt”.
Was genau soll hier also ausgesagt werden? Dass jeder Vergleich sofort whataboutism ist, auch wenn der Vergleich vollkommen zulässig und faktisch korrekt ist?
Ihr könnt nicht einfach mit irgendwelchen Fallacies um euch werfen, in der Hoffnung, damit klug und tiefsinnig zu klingen. Offensichtlich verstehen hier sehr viele Leute nicht, mit Fallacies eigentlich erreicht werden soll.
Wenn jemand sagt: “Linke StraftäterInnen wurden gefasst, aber was ist mit XY, die wurden nicht gefasst!” …dann ist das Textbuch Whataboutismus.
Das Eine ist kein gültiges Argument für das Andere, auch wenn beide Aussagen für sich wahr sein können.
Wenn du aber sagst, dass es kein Whataboutismus ist (weil laut dir faktisch korrekt etc), gehst du von einem Kausalzusammenhang aus. Das heißt, du glaubst, dass ein direkter Zusammenhang zwischen dem Fassen dieser linken StraftäterInnen und dem nicht fassen der 300 rechten StraftäterInnen besteht. Falls dem so ist, hoffe ich dass der Aluhut gut sitzt. Das ist der klassische VT Zirkelschluss auf links gedreht.
Man kann aber eben auch der Meinung sein, dass es zwar einen right-leaning Bias bei den Ermittlungsbehörden gibt… dieser allerdings nicht in einem Kausalzusammenhang zu den zwei Fällen steht. Das ist dann auch kein logischer Widerspruch, sondern eine sinnvolle Position, solange es keine Beweise zu einem Kausalzusammenhang gibt.