“Ich werte das bereits als Wahlkampfmelodie für das Jahr 2025.” Finanzminister Christian Lindner (FDP) erteilt dem Vorschlag der SPD, das Ehegattensplitting abzuschaffen, eine Absage. (Archivbild) (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

“Das wird nicht kommen in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages”, sagt der Finanzminister und erteilt damit dem Vorschlag von SPD-Generalsekretär Klingbeil eine Absage.

Bundesfinanzminister und FDP-Vorsitzender Christian Lindner spricht sich deutlich gegen eine zeitnahe Abschaffung des Ehegattensplittings aus. “Das wird nicht kommen in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages”, sagte Lindner im “Interview der Woche” von BR24. Der Schritt sei weder in der Koalition verabredet, noch sei er für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler fair. “Die arbeitende Mitte in unserem Land trägt bereits hohe Lasten und darf nicht weiter belastet werden.”

SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil hatte sich Anfang der Woche dafür ausgesprochen, das Ehegattensplitting abzuschaffen, um so Einsparungen beim Elterngeld abzuwenden. “Wir schaffen endlich das Ehegattensplitting ab. Damit würden wir dem antiquierten Steuermodell, das die klassische Rollenverteilung zwischen Mann und Frau begünstigt, ein Ende setzen. Und der Staat würde Geld sparen”, sagte Klingbeil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Lindner kommentierte Klingbeils Vorschlag mit den Worten: “Ich werte das bereits als Wahlkampfmelodie für das Jahr 2025.”

Unterstützung für seinen Vorschlag bekam Klingbeil unterdessen aus den eigenen Reihen. “Das Ehegattensplitting aus der Adenauerzeit hat das Bild vor Augen, dass die Frau zu Hause ist und sich um Heim, Herd und Kind kümmert, während der Mann das Familieneinkommen beschafft. Diese Einstellung hat sich gründlichst verändert”, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil der Deutschen Presse-Agentur in Hannover.

Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen eines Paares halbiert, die darauf entfallende Einkommensteuer berechnet und die Steuerschuld anschließend verdoppelt. Das nützt vor allem Paaren, bei denen ein Partner viel und der andere wenig verdient.

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Stichwort: Steuererklärung auf einem Bierdeckel

Ich weiß nicht was Du hast?! Das ist im FDP geführten Finanzministerium doch in Arbeit. Hier eine Textvorlage:

Ich bin außergewöhnlich wohlhabend. Ich zahle keine Steuern!

Passt auf jeden Bierdeckel. /s

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Das Ehegatten-Spoitting ist ja eine einfache Regel, wie fast alle Arbeitnehmer-Steuern. Schwierig wirds, wenn du selbstständig bist oder von zu Hause arbeitest, eine Firma hast usw.

Ganz davon abgesehen, dass die Abschaffung effektiv eine Steuererhöhung wäre, welche die FDP ablehnt.

Steuerhöhe schadet der Wirtschaft nicht so extrem wie Komplexität oder Bürokratie, da jene Monopole fördern. Für eine große Firma sind Anwälte und Steuerberater nur ein Rundungsfehler. Für Start-Ups ohne Millioneninvestor ein Todesurteil

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Naja, die FDP behauptet zwar Steuererhöhungen/Abgabenerhöhungen anzulegen trotzdem zwingt Lindner immer wieder Ministerien dazu. Siehe die Einsparungen bei Lauterbach/Paus, die dann den Pflegebeitrag erhöhen/elterngeld kürzen mussten.

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Weil DE ein Ausgabenlimit hat, das in die Verfassung geschrieben ist und das aus gutem Grund. Zinsen sind teuer wodurch wieder weniger Geld zur Verfügung steht.

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Ganz davon abgesehen, dass die Abschaffung effektiv eine Steuererhöhung wäre, welche die FDP ablehnt.

In meinen Augen wäre es eher die Abschaffung einer Subvention, was die FDP also begrüßen sollte. Selbst, wenn man es als Steuererhöhung verkaufen will, wäre das für die FDP irrelevant, weil die ja nur Menschen in Erwerbsarbeit treffen würde, während das politische Kernthema der FDP ja Steuersenkungen für Unternehmen, Vermögende und Topverdiener ist. Alles andere und zwar ganz spezifisch Steuersenkungen für Menschen, die nicht zu diesem Klientel zählen, sind eher Beiwerk dieser Politik, mit der sich die Partei eben auch die Stimme dieser nützlichen Idioten erkauft. Wenn die FDP aber die Möglichkeit hätte die Steuern für Unternehmen, Vermögende und Topverdiener zu senken, indem sie die Steuern für die Mittelschicht und Geringverdiener erhöht, dann würden sie es defintiv tun; Und wenn sie es dann nicht täten, dann nur aus Gründen der Wahltaktik - nicht aus Überzeugung.

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Die FDP ist nicht die Partei der Reichen und großen Unternehmen, sondern die der Mittelständler und diese zahlen Eben Einkommenssteuer

Niedrigere und vor allem einfachere Steuern und weniger Bürokratie helfen vor allem Unternehmen mit weniger Geld, da die großen sich einfach rauskaufen (Anwälte und Steuerberater) und die Sache als Rundungsfehler verkaufen. Was die FDP aber tatsächlich nicht ist ist eine Arbeiterpartei, aber das muss sie ja auch nicht sein, denn die haben (bzw. Sollten eine haben) bereits eine Repräsentation

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Ganz davon abgesehen, dass die Abschaffung effektiv eine Steuererhöhung wäre, welche die FDP ablehnt.

Das ist der Punkt. Einfache Politik für einfache Gemüter. Es darf keine Steuererhöhung geben. Und für eine bestimmte Zielgruppe ist das eine deutliche Erhöhung.

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Die Besteuerung von Ehepaaren ist so oder so kompliziert. Außer du besteuerst die Ehepartner unabhängig vom Zivilstand als Einzelpersonen, aber das könnte in Deutschland Konflikt mit der Verfassung geben, die vorschreibt, dass “Ehe und Familie” zu schützen seien. Ich bin ziemlich sicher, dass die Union auf jeden Fall versuchen wird, mit dem Argument nach Karlsruhe zu gehen.

Der Knackpunkt hier ist wohl eher, dass Kühnert ein Modell zur Abschaffung des Splittings eingefordert hat, das netto auf eine Steuererhöhung hinauslaufen würde, wobei er genau weiß, dass das für die FDP ein rotes Tuch ist. Das sieht für mich weniger nach einem konstruktiven Vorschlag zur Lösung eines Problems aus und mehr nach einem inszenierten Machtkampf, um der Öffentlichkeit zeigen zu können, wer in dieser Koalition die Hosen anhat.

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Die Besteuerung von Ehepaaren ist so oder so kompliziert. Außer du besteuerst die Ehepartner unabhängig vom Zivilstand als Einzelpersonen,

Genau.

aber das könnte in Deutschland Konflikt mit der Verfassung geben, die vorschreibt, dass “Ehe und Familie” zu schützen seien.

Das braucht halt politischen Mut. Ich kann ein Gut schützen, ohne es zu subventionieren. Klar, da wird ganz sicher jemand klagen, aber so lange da nicht zu viel Schmarrn im Gesetz steht, weiß ich nicht, warum eine Änderung des Steuerrechts verfassungswidrig sein soll. Es wäre politisch klug, an Kinder, vor allem Kinder nahe der Armutsgrenze zu denken; aber da gibt es ja Möglichkeiten.

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aber so lange da nicht zu viel Schmarrn im Gesetz steht, weiß ich nicht, warum eine Änderung des Steuerrechts verfassungswidrig sein soll.

Es lassen sich halt aus dem “Schutz der Ehe und Familie” mindestens zwei Forderungen ableiten:

  1. Kein Paar, egal welcher der Partner wie viel verdient, sollte als verheiratetes Paar mehr Steuern zahlen müssen als als unverheiratetes Paar. Der Staat muss das Heiraten nicht steuerlich subventionieren, aber er darf es auf jeden Fall nicht steuerlich bestrafen, weder für Einverdiener- noch für Doppelverdiener-Paare.

  2. Ein Ehepaar sollte frei darüber bestimmen können, wie es die Erwerbsarbeit unter den Ehepartnern aufteilt; der Staat sollte weder Doppelverdiener- noch Einverdiener-Ehen steuerlich begünstigen, solange das Haushaltseinkommen gleich bleibt.

Spezifisch für “Familie” dann wohl noch, dass ein Ehepaar mit Kind sicher nicht mehr Steuern zahlen sollte als eines mit demselben Einkommen ohne Kind, aber darum geht es ja im Moment nicht.

Soweit ich weiß, erfüllt das derzeitige Splitting beide Forderungen; wenn du es abschaffen willst, muss dein Alternativmodell also entweder auch beide Forderungen erfüllen, oder du musst dem Bundesverfassungsgericht erklären, warum es von seiner früheren Rechtsprechung abweichen soll. Ist natürlich möglich, dass Punkt 2 heute anders gesehen wird. Wie gesagt, die Union wird ziemlich sicher dafür sorgen, dass Karlsruhe sich damit beschäftigt.

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Ohne Splitting kannst du entweder in Summe veranlagen oder als 2 Einzelpersonen.

In Summe setzt du einen aktiven Anreiz gegen Ehen, weil die Steuerlast gegenüber dem unverheiratet zusammenlebenden Paar steigt.

Einzeln bekommst du die Situation, dass 2 Ehepaare mit gleichem Gesamtbrutto aufgrund unterschiedlicher Aufteilung der Teileinkommen unterschiedlich besteuert werden, obwohl ja im Normalfall der Haushalt sein Geld in einen Topf wirft.

Oder (Option 3) du setzt beim Splitting den gemeinsamen Satz höher, dann hast du Paare, wo auf einmal jeder einzeln schon mehr Steuern zahlt als vorher. Je gleichverteilter, desto größer der Nachteil.

Alle diese Varianten wären ebenso ungerecht wie die Steuerersparnis durch Ehe, wie wir sie heute haben.

Was wir bräuchten ist Splitting für jedes Paar im selben Haushalt, egal ob Ehe oder nicht. Wenn z.B. meine Partnerin arbeitslos wird, schaut sich das Jobcenter auch mein Einkommen an, Ehe oder nicht. Dann sind wir natürlich auf einmal eine Bedarfsgemeinschaft.

Im Moment steht es sich der Staat immer schön, wie es ihm passt. “Ihr müsst füreinander einstehen”, wenn er sonst was auszahlen müsste, und “ihr seid nicht verheiratet, ällabätsch” wenn er dadurch mehr von uns einsammeln kann.

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Stichwort: Steuererklärung auf einem Bierdeckel

War das nicht ein Vorschlag vom Fotzenfritz?

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Vielleicht war, dass die Frau zu Hause bleibt die Intention, aber Frauen die Kinder kriegen werden nunmal weniger verdienen. So federt man das ein wenig ab. Andere Länder machen das besser (In Ungarn zahlen Frauen pro Kind weniger Steuern. Alternativ könnte man das Ehegatten-Splitting auch auf die gesamte Familie ausweiten, also die eigenen Kinder bis 18 bzw. 25 mit hineinzählen. Gleichbehandlung bei ungleichen Vorraussetzungen hilft niemandem

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Aber Herr Lindner, es geht ja gerade auch um die nicht arbeitende Mitte… 😂

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Danke

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13 points

Ich verstehe nicht, wieso das aktuell als vollkommen neues Thema behandelt wird und so viele verschiedene Meinungen exiszieren. Steht die Abschaffung nicht direkt als Absicht im Koalitionsvertrag drin? Oder bedeutet die Überführung von 3/5 zu 4/4 was anderes als Wegfall des Ehegattensplittings?

Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.

S. 92 im Koalitionsvertrag

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19 points

Der Koalitionsvertrag ist nur dann relevant wenn er in das Narrativ der FDP passt.

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Oder bedeutet die Überführung von 3/5 zu 4/4 was anderes als Wegfall des Ehegattensplittings?

Bin kein Steuerberater, aber was ich auf die Schnelle gefunden habe, klingt für mich danach, als ob auch das Faktorverfahren eine Form des Splittings ist:

Wie wird das Faktorverfahren berechnet?

Zunächst berechnet das Finanzamt die nach dem Splittingverfahren zu zahlende Lohnsteuer. Die Berechnung berücksichtigt für jeden Partner die persönlichen Steuerfreibeträge wie Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Vorsorgepauschale. Gleichzeitig erfolgt die Berechnung der voraussichtlichen Jahreslohnsteuer in Steuerklasse 4. Anschließend wird die Lohnsteuer nach dem Splittingtarif durch die Lohnsteuer nach Steuerklasse 4 geteilt. Das Ergebnis ist der Faktor, der immer kleiner als eins ist.

https://www.steuertipps.de/lexikon/f/faktorverfahren

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Stimmt. Der Steuervorteil bej 4/4+Faktor bleibt recht groß, auch wenn minimal kleiner als mit 5/3. Ich verstehe die Rechnung zwar auch nicht vollständig, aber der das sagen zumindest die online-rechner.

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Es gibt keinen großen Unterschied, nach der Steuererklärung kommt das selbe raus nur bei 3/5 wird das Splitting direkt angewannt, das heißt der gemeinsame Steuersatz direkt auf beide Gehälter gerechnet, bei 4/4 bekommt man den Effekt erst nach der Steuererklärung. 4/4 mit Faktor ist ein Zwischending.

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Ich bin kein Steuerexperte, aber sind die Steuerklassen nicht prinzipiell für das Splitting egal? Steuerklassen sind doch nur dafür da, damit der Arbeitgeber weiß, wie viel Steuern er monatlich vom Gehalt ans Finanzamt überweisen soll, da der natürlich keine Informationen über die Einkünfte des Ehepartners hat.

Am Ende des Steuerjahres werden dann aber vom Finanzamt trotzdem die Einkommen beider Eheleute zusammengerechnet, unabhängig von der gewählten Steuerklasse. Basierend darauf berechnet sich der Steuersatz (sodass effektiv die gleichen Steuern anfallen, als wenn sich das Einkommen genau gleichmäßig auf beide Ehepartner verteilen würde). Die Differenz zu den bereits gezahlten Steuern durch den Arbeitgeber wird erstattet bzw. muss nachgezahlt werden.

So wie ich das verstehe, würde der Wegfall der Steuerklassen nur dazu führen, dass monatlich je nach Situation höhere Steuern als jetzt gezahlt würden, die man mit der Steuererklärung aber wieder zurück bekäme.

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