Das Geld geht an die Verwertungsgesellschaften.

Von Wikipedia:

Reprographiegeräte[9]
    Scanner ab 1. Januar 2008: 12,50 €
    Thermo- und Tintenfax ab 1. Januar 2008: 5,00 €
    Laserfax ab 1. Januar 2008: 10,00 €
    Tintendrucker ab 1. Januar 2008: 5,00 €
    Tintenmultifunktionsgeräte ab 1. Januar 2008: 15,00 €
    Laserdrucker ab 1. Januar 2008: 12,50 €
    Lasermultifunktionsgeräte und Kopierer ab 1. Januar 2008 (ggf. zusätzlich jährliche Betreiberabgabe)

        bis 14 Seiten/Minute: 25,00 €
        bis 39 Seiten/Minute: 50,00 €
        ab 40 Seiten/Minute: 87,50 €

Mitglieder des Herstellerverbandes BITKOM erhalten einen Nachlass von 20 % (Gesamtvertrag Reprographiegeräte).[10]

PC: 13,19 €[11][12]
    Business-PC: 4,00 €
    kleiner mobiler PC: 10,63 €
Tablet-Computer: 8,75 €[13][14]
    Business-Tablets: 3,50 €
Brenner[15]
    Externe CD-Brenner: 2,50 €
    Externe DVD-Brenner: 2,50 €
    Zum Einbau bestimmte Brenner, ab 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2010: 1,88 €[16]

Mobiltelefone: 6,25 €[17][14]
    Business-Mobiltelefon: 3,13 €
Digitale chipbasierte Speichermedien (Speicherkarten, USB-Sticks u. ä.)[18]
    ab 1. Juli 2012 bis 31. Dezember 2019: 0,14 € für USB-Sticks und Speicherkarten bis einschließlich 8 GB Speicherkapazität
    ab 1. Juli 2012 bis 31. Dezember 2019: 0,30 € für USB-Sticks und Speicherkarten größer als 8 GB Speicherkapazität
    ab 1. Januar 2020: 0,30 € für USB-Sticks und Speicherkarten
Digitale optische Speichermedien (CD, DVD und Bluray Rohlinge) je Stück[19]
    CD-R: 0,0125 €
    CD-RW: 0,025 €
    DVD+/-R 4,7 GB: 0,025 €
    DVD+/-RW 4,7 GB: 0,05 €
    DVD-RAM 4,7 GB: 0,05 €
    DVD-RAM 9,4 GB: 0,10 €
    DVD Double Sided 9,4 GB: 0,10 €
    DVD Double Layer / Dual Layer 8,5 GB: 0,05 €
    Blu-ray 25 GB ab 1. Januar 2012: Wird noch ermittelt, der Tarif ab 1. Januar 2008 von 3,473 € je Stück wurde aufgehoben[20]
Festplatten[21]
    Externe Festplatten: 4,44 €
    Business-Festplatten: 1,33 €
Produkte der Unterhaltungselektronik:[22]
    Videorekorder: 2,00 €
    Kassettenrekorder: 0,50 €
    DVD-Rekorder ohne Aufzeichnungsfunktion auf VHS-Kassette und ohne eingebauten Speicher: 3,50 €
    DVD-Rekorder mit Aufzeichnungsfunktion auf VHS-Kassette, aber ohne eingebauten Speicher: 3,50 €
    DVD-Rekorder ohne Aufzeichnungsfunktion auf VHS-Kassette, aber mit eingebautem Speicher: 12,00 €
    DVD-Rekorder mit Aufzeichnungsfunktion auf VHS-Kassette und mit eingebautem Speicher 12,00 €
    Set-Top-Boxen mit eingebautem Speicher: 12,00 €
    Multimedia-Festplatten mit Aufzeichnungsfunktion: 12,00 €
    TV-Geräte mit eingebautem Speicher: 12,00 €
    MiniDisc-Rekorder: 1,00 €
    CD-Rekorder: 1,00 €
    MP3-Player: 1,50 €
    MP4-Player: 2,50 €
    Set-Top-Boxen ohne eingebauten Speicher, aber mit Aufzeichnungsfunktion auf externes lokales Speichermedium: 1,25 €
    TV-Geräte ohne eingebauten Speicher, aber mit Aufzeichnungsfunktion auf externes lokales Speichermedium: 1,25 €
Smartwatches: 1,50 €[23]

Ältere Speichermedien bzw. Leermedien[24]
    Audio-Leerkassetten, DAT-Kassetten, Minidisks, Audio-CD-R und Audio-CD-RW ab 1. Januar 2008: 0,0614 € je Spielstunde, z. B. bei 50 CD-Rohlingen zu 80 Minuten 4,09 €.
    VHS-Leerkassetten ab 1. Januar 2008: 0,087 € je Spielstunde.
5 points

Du kannst davon ausgehen, dass du auf alles in Deutschland irgendwelche Abgaben bezahlst

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19 points

Das ist halt so dämlich, vor allem weil privatkopien sogar erlaubt sind. Naja aber meiner Meinung nach gehört das Urheberrecht mitsamt der Verwertungsgesellschaften abgeschafft. Als nächstes bitte eine Abgabe auf Werkzeuge zu Gunsten der Einbruchsopfer Fenster- und Türenhersteller.

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39 points

Steinzeitgesetze.

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25 points

Was du kopierst doch bestimmt so einige kopiergeschuetzte Buecher mit deinem Laserdrucker!!

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In Schulen war das zumindest bei mir vor so 20 Jahren durchaus normal, dass Texte für die Schüler kopiert wurden, bei denen das nicht so wirklich erlaubt war.

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Oh keine Sorge, Betreiber von Geraeten muessen ganz andere abgaben Zahlen. Bei Schulen uebernimmt das anscheinend der Bund.

Vergütungen durch Betreiber von Geräten → Hauptartikel: Kopiergeräteabgabe

Vergütung für Kopiergeräte von Copyshops[25]
    in Hochschulnähe (bis 500 m) 2013: 160,00 €, 2014: 166,00 €
    in Hochschulstädten 2013: 119,00 €, 2014: 124,00 €
    in Orten ohne Hochschule: 2013: 88,00 €, 2014: 91,00 €

Vergütung für Kopiergeräte von sonstigen Betreibern
    in Hochschulgebäuden 2013: 405,00 €, 2014: 418,00 €
    in allg. öff. Bibliotheken 2013: 183,00 €, 2014: 190,00 €
    sonstige Standorte 2013: 41,50 €, 2014: 43,30 €

Vergütung für Kopien an allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen[26]
    Kalenderjahr 2011: 7.300.000,00 €
    Kalenderjahr 2012: 7.800.000,00 €
    Kalenderjahr 2013: 8.500.000,00 €
    Kalenderjahr 2014: 9.000.000,00 €

Von allen Bundesländern gemeinsam zu zahlen an die Verwertungsgesellschaften Wort, Musikedition und die Zentralstelle Fotokopieren an Schulen.

Versand von Kopien, z. B. einiger Buchseiten, der Bibliotheken an ihre Kunden
    Schüler 1,00 €, Privatperson 3,00 €, Unternehmen 12,00 €[27]

Vergütungen aufgrund öff. Zugänglichmachung

Vergütung für Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung (z. B. Intranet an Schulen) von allen Bundesländern an die Verwertungsgesellschaft
    Für Schulen vom 1. August 2009 bis 31. Juli 2013: €1.760.000,00[28]
    Für Hochschulen für 2009, 2010, 2011 und 2012: 731.000,00 € + 800.000,00 € + 1.000.000,00 € + 1.000.000,00 €.[29]

Vergütungen aufgrund von Vermietung und Verleihung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Vergütung für öffentliche Vermietung und Verleihung ohne Gewinnerzielungsabsicht (Bibliotheken, Werkbüchereien) von allen Bundesländern an die Verwertungsgesellschaft[30]
    2010 und 2011: jeweils 16.799.139,00 €
    2012: 16.933.532,00 €
    2013: 17.069.000,00 €
    2014: 17.222.621,00 €
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Zu Lehrzwecken darf man (heute) durchaus urheberrechtlich geschützte Texte, mit Ausnahme von Lehrbüchern, kopieren. Quelle

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Na gut dass er dafür bis zu 87€ Abgaben bezahlt hat!

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Generell wäre das ja auch total in Ordnung wenn man dann auch von seinem Recht auf Privatkopie gebrauch machen könnte. Allerdings muss man dafür ja einen ‘Kopierschutz’ umgehen und das widerrum ist illegal. Also haben wir Abgaben für etwas was niemals eintreten kann.

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13 points

Du kannst Bücher und auch CDs in Bibliotheken ausleihen oder deine eigenen an Freunde ausleihen oder sie ihnen privat vorlesen/vorspielen. Auch kannst du dir online kostenlose, wissenschaftliche Blog-Artikel durchlesen, die damit geringfügig querfinanziert werden. Aber ich verstehe natürlich was du meinst. Ich hätte als Nehmer dieses Systems kein Problem damit, wenn man die Auszahlungen an Open Access koppelt.

Überhaupt sollte der Staat überall, wo in Forschung, Kunst und Kultur Geld fließt, m.E. mehr Bedingungen an Verlage und Musiklabels stellen was die Nutzungsrechte angeht.

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wissenschaftliche Blog-Artikel […], die damit geringfügig querfinanziert werden.

Wie das?

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Vgwort.de und dort https://www.vgwort.de/auszahlungen/texte-im-internet-metis.html

Ab 1500 Leser auf einem Artikel im Jahr, gibt es nach Meldung jeweils knapp 40 Euro pro Artikel.

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3 points

CDs und Bücher auszuleihen ist aber ja nicht der Gedanke hinter diesen Auflagen. Es geht ja um Sachen wie USB Sticks. Warum muss ich auf einen USB Stick drauf zahlen auf dem ich meine von mir erstellten Fotos speichere? Warum muss ich auf CD Rohlinge abgaben zahlen wenn ich eben nicht die CDs aus der Bibliothek für mich selbst kopieren darf?

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Berechtigte Einwände. Ich sagte nur wie die Sachlage ist; nachvollziehbar finde ich das auch nicht alles.

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