Erfolg für die deutsche Netzgemeinde!
Oh man was ein wahnwitziges Konzept, dass eine DNS-Anbieter für Inhalte haften müssen mit denen sie eigentlich nix zutun haben…
Ja. Hoffentlich legt Sony keine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgerichtshof ein.
Kleine Notiz am Rande: Sony kann vor den Bundesgerichtshof ziehen. Das ist ein anderes Gericht als das Bundesverfassungsgericht.
Der Bundesgerichtshof ist die oberste Instanz der Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte, die sich mit Zivil- und Strafrecht beschäftigen.
Das Bundesverfassungsgericht überwacht, wie der Name vermuten lässt, die Einhaltung der Verfassung. Überprüft also ob Gesetze oder andere staatliche Maßnahmen verfassungskonform sind.
Ich bin kein Anwalt, aber spontan sehe ich keine Möglichkeit wie Sony damit irgendwie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen könnte.
Das erstaunlichste an der Sache ist, dass Sony in Dresden geklagt hat, statt sich wie bei solchen Fällen üblich in Hamburg oder Köln den Arsch pudern zu lassen.
Haben sie schon. Ich such gleich die Quelle.
Warum das jetzt in Dresden weiter ging verstehe ich auch nicht ganz