Ich bin nicht mit Allem einverstanden, was mein 18-jähriges Ich verbrochen hat, aber für diese Gewissenserklärung werde ich mich niemals schämen.
Ich habe 1996 verweigert, und das wurde auch ohne Beanstandungen angenommen. Allerdings habe ich weder den Verweigerungsantrag noch das Anerkennungsschreiben aufgehoben - lediglich mein Zivildienst-Entlassungsbescheid flattert noch irgendwo in meinen Akten rum. Einer meiner Ansatzpunkte war die Tatsache, dass mir als Kind von meinen Eltern immer gesagt wurde ‘Auf Menschen schiesst man nicht’, und auch Spielzeugwaffen waren arg verpönt.
Selber geschrieben? Bei uns wurden die einfach immer wieder recycled. Lediglich in Kleinigkeiten individualisiert.
Respekt. Du bist der erste den Ich kennen lernen darf. Und ich habe auf den ganzen Vorbereitungskursen hunderte Zivis kennengelernt. :)
Juristisch nicht perfekt wasserdicht, aber ist ziemlich sicher ohne Nachfragen durchgegangen, oder?
- “Gewissen” explizit drin zu haben ist essentiell , weil das Grundrecht so formuliert ist. Sehr gut!
- Grundsätzlich bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Staaten abzulehnen und die Einsicht, die dazu führt, sind ein großer Pluspunkt. Genau so ist es in einschlägigen Urteilen gefordert. Rechtskräftige Ablehnungen gab es oft, wenn nicht grundsätzlich jeder Krieg abgelehnt wird, oder wenn man sagt “nichts für mich, aber sollten andere machen, die es mögen”.
- Die fast-politische lange Ausführung ist nicht notwendig, aber gut gemacht; mit “wirtschaftlichen Interessen” und der “finanziell starken Oberschicht” wird es etwas zu politisch, wenn man es ganz rechtssicher machen müsste.
- Ein persönliches Erlebnis, durch das die gut dargelegte hypotetische Möglichkeit des Schießens auf einen Freund oder jemanden, der es sein könnte, gestützt würde, wäre sehr hilfreich. Z. B. Tod eines Angehörigen - muss nicht mit Gewalt sein, denn die Brücke zum Krieg ist ja ausgeführt. Rein hypothetische logische Schlussfolgerungen ohne persönlichen Bezug wurden nicht so gern gesehen.
- Damit würde es auch auf die in etwa erwartete Länge kommen. Das ist reichlich kurz, aber zum Glück fehlt nichts Essentielles.
- Es ist sehr schön konkret - kein allgemeines “gegen Gewalt” o. ä.
- Wenn es keinen separaten Antrag gab (z. B. bei Musterung), könnte der erste als Antrag zu verstehende Satz mit mehr Rechtssicherheit sein. Z. B. “Hiermit beantrage ich meine Anerkennung als Kriegsdienstverweiterer gemäß Art. 4 Abs. 3 GG”. Sehe aber andererseits nicht, wie man selbst mit Böswilligkeit einem Laien unterstellen könnte, dass das anders gemeint ist.
- Vorzüge des Zivildienstes sind ein Fettnäpfchen, das hier knapp - aber immerhin - umschifft wird. Am sichersten war, Zivildienst gar nicht zu erwähnen. Ganz falsch wäre, in die Richtung zu argumentieren “Wehrdienst gut, Zivildienst (für mich) besser, weil …”. Ist hier aber nicht passiert.
Gut gemacht!
Ja, ist ohne Nachfragen anerkannt worden. Das Anerkennungsschreiben hebe ich noch auf, im Original. Davon abgesehen: Es ist eine Gewissenserklärung gefordert gewesen, kein Antrag im Stile eines Juristen. Von daher denke ich, Deine Analyse führt etwas zu weit im Vergleich zu den damaligen Erwartungen der Bundeswehr. Es waren ja (zum Glück!!!) nicht mehr die 60er/70er, wo der Vorgang der Verweigerung noch gar nicht vorgesehen war.
Zum persönlichen Bezug hat wahrscheinlich damals mein Wohnort gereicht - direkt im Dreiländereck NL/BE/DE ;)
Alles richtig gemacht.
Ich bin froh, daß wenn die Wehrpflicht jemals wieder eingeführt wird ich vermutlich eh ausgemustert werde. Ich bin viel zu groß, als dass ich mich verstecken, in einen Panzer oder ein Flugzeug quetschen könnte. Zudem kann ich dann noch schön meinen Rücken als Ausrede nutzen. Und wenn das alles nicht reicht gehe ich zum Bundeswehr Orchester(oder wie auch immer das heißt) oder werde auch zum Kriegsdienstverweigerer.