Finde ich persönlich ein sehr trauriges Zeichen. Bei allem Willen zur Bestrafung der Aktivist:innen dient dies sicher nur der Einschüchterung und ist eine willkürliche Bestrafung durch die Polizei.
Polizei und Staatsanwaltschaft teilten nun mit, dass gegen sie wegen des Verdachts der Nötigung, der gemeinschädlichen Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs ermittelt werde.
Wieso braucht es dann Hausdurchsuchungen? Die Menschen und ihre Taten sind doch alle bekannt.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) begrüßte das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden. “Sie müssen die Härte unseres Rechtsstaats spüren”, erklärte er in Bezug auf die Aktivisten, welche sich am Flughafen festgeklebt hatten. Er setze darauf, dass es schon bald zu einer deutlichen Bestrafung durch die Justiz komme.
Auch das ist doch kein Grund für Hausdurchsuchungen. Klar kann man Strafen fordern (und sich gleichzeitig Klimaschutz verweigern), aber die Bestrafung sollte durch Gerichte erfolgen und nicht indem Polizist:innen in die Wohnungen der Personen geschickt werden.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) begrüßte das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden. “Sie müssen die Härte unseres Rechtsstaats spüren”,
Man muss sich bei solcher Rhetorik immer daran erinnern, dass es um Demonstranten geht, die sich für unser aller Wohlergehen einsetzen.
Hausdurchsuchungen wurden schon am Anfang der FFF-Klimaproteste gerne verwendet und aus noch fadenscheinigeren Gründen.
Im Podcast Systemeinstellungen von Netzpolitik wird darauf eingegangen. Schon heftig, was da passiert ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315.html
Das ist ein offizial Delikt das hat nichts mit Willkür oder sowas zu tun.
Es geht um die Willkür, die Wohnungen zu durchsuchen und dies als Bestrafung zu missbrauchen. Ob und wie sie vor Gericht verurteilt werden sollten ist eine andere Frage.
Ist auch keine Willkür, das ist laut §102 StPO ein mittel das zur Beweissicherung und Ergreifung von Tätern eingesetzt wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__102.html
Die Staatsanwaltschaft hat die Pflicht möglichst viele be und entlastende Beweise vor Gericht anzubringen um ein faires Urteil zu ermöglichen.
Tja. Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr ist eine Straftat nach §315 StGB, das das jetzt passiert ist ja ziemlich logisch.
Juristisch vermutlich im Rahmen, moralisch aus dem Ruder. Aber im Grunde war es zu erwarten, das ist richtig.
Naja auch moralisch ist es eher noch in der Grauzone, ich mag die letzte Generation echt nicht, aber Wohnungs Durchsuchungen sind trotzdem ein sehr tiefer Eingriff in den höchst persönlichen Lebensbereich. Andererseits kann ich durchaus verstehen das die Staatsanwaltschaft allen täter unzweifelhaft die Schuld nachweisen muss und möchte, was da getan wurde ist einfach keine Kleinigkeit, an der straße festkleben ist eine Sache, aber Flughäfen sind einfach besonders geschützt und die Aktion hatte durchaus das Potenzial viele Menschen zu töten, so ein scheiß Luftballon im falschen Moment am falschen Ort kann zum Flugzeugabsturz führen, besonders bei start und Landung, ich denke dieser Tatsache waren sich die Täter bewusst, andernfalls hätten sie keine Luftballons dabei gehabt.
Ich bewerte das deutlich milder als du und bin auch nicht gegen die LG. Aber darum geht’s hier gerade nicht, sondern dass ich dir beipflichte, wenn du auf die entsprechende Gesetzgebung verweist. Die muss man nicht immer toll finden, aber genau dafür ist sie ja überhaupt gemacht.