Wohnungen dürfen vergesellschaftet werden. Das bestätigte jetzt die Expert:innenkommission, die darüber nach dem Volksentscheid in Berlin beraten hat.

Nach einjähriger Prüfung einer dreizehnköpfigen Ex­per­t*in­nen­kom­mis­si­on unter Vorsitz der Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) steht fest: Die Enteignung privater Immobilienbestände ist möglich. „Das Land Berlin hat nach dem Grundgesetz die Kompetenz für eine Gesetzgebung zur Vergesellschaftung in Berlin gelegener Immobilienbestände großer Wohnungsunternehmen“, heißt es in dem der taz vorab vorliegenden Abschlussbericht, der am Mittwoch dem schwarz-roten Senat übergeben werden soll.

Die Kommission war noch unter dem SPD-geführten Vorgängersenat eingesetzt worden, um „Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen“ für die Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen (DWE) von September 2021 zu prüfen. Eine große Mehrheit der Ber­li­ne­r:in­nen hatte dafür votiert, die Bestände aller privaten Immobilienkonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen in Gemeingut zu überführen und den Senat beauftragt, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen.

Nun sind die Ex­per­t:in­nen einhellig zu dem Schluss gelangt, dass ein Vergesellschaftungsgesetz, das die „gemeinnützige Bewirtschaftung für die Zukunft“ sichert, „im Einklang“ mit dem noch nie zuvor angewendeten Vergesellschaftungsartikel 15 des Grundgesetzes steht. Auch das Gebot der Verhältnismäßigkeit stehe einer Vergesellschaftung nicht entgegen. Für das Anliegen der Vergesellschaftung – die „Beendigung privatnütziger Verwertung zur Aufhebung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Macht“ – fehle eine Alternative, „die bei gleichem Ertrag für die Zwecke des Allgemeinwohls offensichtlich milder ist“.

[…]

Die DWE reagierte auf den Bericht euphorisch: Eine Vergesellschaftung sei „rechtssicher möglich, verhältnismäßig und finanzierbar“, so Sprecher Achim Lindemann.

Die Initia­tive verwahrt sich gegen ein vom Senat geplantes Vergesellschaftungsrahmengesetz, das nur grundsätzlich die Bedingungen für Vergesellschaftungen festschreiben soll und aufgrund einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht, erst zwei Jahre nach Verabschiedung in Kraft treten soll. Lindemann kündigt an: „Wir dulden jetzt keine weitere Verschleppungstaktik mehr in Form eines sinnlosen Rahmengesetzes.“

1 point

Mit Hinweis auf die „Effizienz“ des Vorgehens widersprechen die Ex­per­t:in­nen einhellig der Sorge, die Vergesellschaftungsgrenze von 3.000 Wohneinheiten sei willkürlich und widerspreche dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Andererseits sei diese Grenze angesichts der „mit der Bestandsgröße typischerweise korrespondierenden gesellschaftlichen Machtstellung der wirtschaftlich betroffenen Unternehmen“ zu rechtfertigen.

Was hat das jetzt mit Effizienz zu tun?

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Warum auch immer das Land Berlin eine Expertenkommission einsetzt, um über die Verfassungsmäßigkeit eines Vorhabens zu urteilen. Der Bund hat für genau den Zweck eine ständige Expertenkommission in Karlsruhe eingerichtet, deren Gutachten sogar rechtlich bindend sind. Kann man das nicht einfach denen vorlegen?

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9 points

Oder man spart sich das Geld für die Entschädigungen und baut damit neue Wohnungen. Dann hat man nämlich mehr Wohnungen als vorher. Das scheint mir irgendwie zielführender zu sein, wenn 300 Personen für eine Wohnung anstehen.

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10 points

Das kommt auch darauf an, ob tatsächlich einfach Wohnungen fehlen oder ob bezahlbare Wohnungen fehlen. Vor einiger Zeit ging rum, dass viele Wohnungen als Ferienwohnungen oder als Spekulationsobjekte genutzt werden. Wenn die wieder für normale Vermietungen zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung stünden, kann das doch auch helfen?

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3 points

Und was hindert die, die dann mieten, daran, die Wohnung teuer unterzuvermieten? Das passiert doch jetzt schon in allen größeren Städten, dass Leute eine Wohnung günstig gemietet haben, umziehen und die Wohnung nicht wieder freigeben, sondern sie (heimlich) weitervermieten. Kontrollieren lässt sich das nicht so einfach.

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Untervermieten ist da eher eine Randerscheinung. Denn wenn das auffliegt ist man unter Umständen seinen Mietvertrag los.

Ich glaube wir müssen einen Schritt zurück gehen und uns überlegen, warum wohnen heute so teuer ist. Und ein wichtiger Grund ist, dass Immobilien vor allem Spekulationsobjekte geworden sind. Dass sie so viele Wert sind ist begründet an hohen Mieten und die hohen Mieten sind begründet durch den hohen Wert der Immobilien. Das ist so ein sich gegenseitig anheizender Prozess, der sich verstärkt, wenn es einzelne Akteure auf dem Markt gibt, die besonders “effizient” agieren. Mit effizient meine ich jetzt, dass die besonders rücksichtslos und weit entfernt von “Menschen können da entspannt ein schönes Leben führen” Wohnungen zu Geld machen. Die Großen Vermietungsgesellschaften kümmern sich ja einen Dreck um das Schicksal der Leute da drinnen und holen alles raus, was geht. Die erhöhen einfach mal die Miete, weil sie wissen, dass X % das einfach akzeptieren und Y % versuchen was dagegen zu tun, aber das ist dann alles eingepreist. Genauso bei allen anderen Zumutungen, die aus reiner Profitgier (für irgendwelche anonymen shareholder) gemacht werden.

Vergleich das mit einem privaten Vermieter, der vielleicht nur Deine Wohnung besitzt, und den du persönlich kennst. Für so niemanden bist du nicht nur eine Nummer sondern vielleicht sogar einE FreundIn. Und Miete erhöhen bringt deinem Vermieter relativ zur Arbeit ( mit dem Anwalt abklären, Brief aufsetzen, losschicken) und dem möglicherweise geknickten Verhältnis relativ wenig pro Monat (wenig return investment). Verglichen mit zB Deutsche Wohnen, wo einmal Anwalt Fragen, einmal Brief aufsetzen, tausend Mal raus schicken deutlich weniger Arbeit ist im Vergleich zum möglichen Profit (und die Vermieter hassen den Vermieter sowieso schon) deutlich größer.

Man muss sich ja nur die Frage stellen, ob es in Deutschland besser wäre wenn alle Immobilien einer einzigen Firma gehören würden, die ein akzienunternehmen wäre. Wie würde sich das auf den Preis von Immobilien auswirken? Auf Mietpreise.

Wir entwickeln uns immer mehr in diese Richtung. Und daher ist es meiner Meinung ganz gut mal son eine Firma zu enteignen, damit die ganzen Preis Treiber ein Limit sehen. Das könnte langfristig auch die Immobilienpreise und Mieten senken, wenn die erkennen können, dass es einen Riegel gibt. (Denn die Preise sind ja auch durch erhoffte Gewinnaussichten / Spekulation so hoch.)

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4 points

Das ist ein Zeichen für einen kaputten Markt. Wenn Wohnungen zu vernünftigen Preisen verfügbar sind, braucht niemand eine untervermietete Wohnung zu mieten. Die meisten westeuropäischen Großstädte haben tragisch niedrige Leerstandsquoten, und das ist der Grund, warum die Leute um jeden Preis an ihren Wohnungsverträgen festhalten, was zu einem illiquiden Markt führt.

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3 points

Diese sind aber meistens nunmal nicht bei den großen Wohnungsbaugesellschaften und damit von den aktuellen Regelungen betroffen. Schließlich wird ja nicht jeder Wohnungsinhaber in Berlin enteignet.

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In Berlin? Wohin?

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Als erstes würde mir da Tempelhof einfallen. Ist aber auch egal wo. Ich sehe nicht, wie man ohne Angebotsvergrösserung die Mieten senken könnte.

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Ist aber auch egal wo. Ich sehe nicht, wie man ohne Angebotsvergrösserung die Mieten senken könnte.

Mit Gesetzen zum Beispiel.

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Ist Berlin wirklich so krass verdichtet? Da findet man doch bestimmt noch ein paar Grundstücke, auf die man Hochhäuser klotzen kann.

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Die Politik konnte das ändern. Sie will es aber nicht.

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Berlin ist das Gegenteil von dicht, aber das bedeutet nunmal auch nicht, dass man überall bauen darf.

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7 points
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Überschrift:

Enteignen ist erlaubt und effizient

Text:

Auch beim Streitpunkt der Entschädigungssumme gibt es eine gemeinsame Basis: Weil eine Vergesellschaftung etwas anderes ist als eine Enteignung, könne diese unter dem Verkehrswert liegen.[…]

Was ist es denn jetzt, Enteignung oder Vergesellschaftung? Auch eine kurze Suche im Internet hat mir nicht viel weitergeholfen. Vergesellschaftung scheint ein Überbegriff zu sein, unter dem u.a. Enteignungen fallen, aber nicht nur?


Mal ganz davon abgesehen, dass ich bezweifle, dass sich dazu auch nur irgendwas in der schwarz-roten Regierung bewegen wird. Aber Giffey wollte ja umbedingt mit der CDU regieren, mal schauen bei welcher Wohnungsgesellschaft sie nach der Legislaturperiode einen Posten bekommt.

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Die CDU hats bereits abgelehnt:

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) erklärte, der Senat werde sich den 152 Seiten starken Bericht genau anschauen. Zugleich äußerte er seine Skepsis gegenüber möglichen Enteignungen. Berlin brauche bezahlbare Mieten, sagte er und kündigte einen stärkeren Mieterschutz an. „Was nicht passieren darf, dass wir den Neubaumotor abwürgen.“

Wer CDU wählt, bekommt CDU.

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Wahrscheinlich wird das ganze einfach so lange hinausgezögert, bis andere Themen wieder politisch relevanter sind. So lang Berlin auch nur einigermaßen attraktiv ist, wird sich der Wohnungsmarkt eh nicht entspannen können.

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Wobei man hinzufügen muss, dass ein Mangel an Wohnungen nicht notwendigerweise hohe Mieten bedeuten muss. Genossenschaften beispielsweise verfahren nach einem anderen Prinzip um Wohnraum zu verteilen. Also sogar wenn Wohnraum knapp bleiben sollte, wäre es grundsätzlich schonmal für 99,99% der Beteiligten sinnvoll zu enteignen (oder halt vergesellschaften), einfach weil die Mietpreise nicht mehr absurd wären.

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-28 points

Planwirtschaft? Komisch dass solche Ideologen immer wieder glauben wenn man dasselbe oft genug mach kommt etwas anderes heraus. Wir werden die Zeche bezahlen dürfen. Wir Bürger zahlen und schuften während sich die ideologischen Politiker hinterher mit ihrer Superpension zur Ruhe setzten. Mit 55. Danke Berlin.

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Ja, immer diese Ideologie. Braucht kein Mensch. Läuft doch alles super! Meine Wohnung kostet ja nur… Oh. Mir scheint ich zahle schon die Zeche.

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21 points
*

Von was laberst du?
Enteignen/Vergesellschaften gibt es schon seit der Geburtsstunde der BRD. Sonst wären die ganzen Kohle-Tagebaue, für die ganze Dörfer weggebaggert wurden nicht möglich.
Selbst denkmalgeschützten Gebäude, bei denen alles genau so bleiben muss wie es ist bzw. hergerichtet werden muss wie es mal war - egal wie utopisch die Kosten wären - waren dann egal und wurden platt gemacht.

Zumal “die ideologischen Politiker” die gerade in Berlin an der Macht sind, alles dagegen tun um das umsetzen zu müssen.

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5 points

»Eigentum verpflichtet und hat dem Allgemeinwohl zu dienen« wird von den Verfassungsauslegern genau so gedeutet. Was dem Allgemeinwohl schadet, darf (mit Entschädigung) enteignet werden.

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Enteignungen zum Allgemeinwohl sind Artikel 14 (Enteignung), hier geht’s um Artikel 15 (Vergesellschafung) der noch nie angewendet wurde:

Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

Nix da Gemeinwohl, ist nicht notwendig, muss nicht nachgewiesen werden (wäre aber natürlich schon toll, politisch gesehen). Wenn Bayern das will kann es morgen BMW verstaatlichen denn der Betrieb besteht aus Produktionsmitteln, und für große Vermieter (>3000 Wohnungen) sind diese Wohnungen definitiv Produktionsmittel. Es geht ja nicht darum Leute zu enteignen die ihre eine Wohnung selbst bewohnen, sowas geht nur mit Gemeinwohlnachweis.

Wurde von den Eltern des Grundgesetzes damals extra eingebaut um sich weder auf Kapitalismus noch Sozialismus festzulegen.

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