31 points

Inzwischen hatte Christine Schanderl das Abitur gemacht und ihr Jura-Studium an der Universität Regensburg begonnen – genau beobachetet vom bayerischen Verfassungsschutz.

Klar. Eine Anstecknadelträgerin muss natürlich vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

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29 points

Insbesondere da “Stoppt Strauß” eine ganz normale Meinungsäußerung ist. Das ist weder extremistisch noch in irgendeiner Weise radikal.

Hier wurden Staatsorgane eingesetzt um die politische Opposition zu bekämpfen. Wie nennen wir sowas nochmal, wenn das in Pakistan, der Türkei oder in Albanien passiert?

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Insbesondere da “Stoppt Strauß” eine ganz normale Meinungsäußerung ist. Das ist weder extremistisch noch in irgendeiner Weise radikal.

Wie bitte? Nicht radikal? Und das in Bayern? /s Um Strauß herrschte damals wie heute ein unglaublicher Personenkult. Da stand Strauß so mach einem Diktator in nichts nach.

Hier wurden Staatsorgane eingesetzt um die politische Opposition zu bekämpfen. Wie nennen wir sowas nochmal, wenn das in Pakistan, der Türkei oder in Albanien passiert?

Unter Strauß leider Gang und Gäbe. Da wurde ein kritischer Reporter auch mal schnell wegen “Landesverrat” festgenommen. Der Typ war auch in Sachen Gegner unterdrücken und Skandale vertuschen ganz vorne mit dabei. Meiner Meinung nach einer der gefährlichsten Politiker der Nachkriegszeit und ein Charakter, der leider niemals richtig aufgearbeitet wurde, weshalb er auch heute noch von vielen im wahrsten Sinne des Wortes verehrt wird jeder der ihm heute noch in der Politik nacheifert (bsw. Söder) sollte mit äußerster Skepsis betrachtet werden. So jemanden als Vorbild zu nehmen zeigt ernsthafte Probleme mit dem Demokratieverständnis.

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31 points

Nur mal so als Einordnung, zum Aiwanger Fall gerade.

Aufruf zur Öffnung von Konzentrationslagern vs. Stoppt Strauß

Klar bei wem der Staat dann mit voller Härte zuschlagen muss.

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10 points

Die Klage der Schülerin vor dem Verwaltungsgericht Regensburg war erfolgreich mit der Begründung, dass ein Grundrecht nicht durch eine Rechtsverordnung, sondern nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden kann. Die Berufung des Kultusministeriums wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof als der höheren Instanz zurückgewiesen und außerdem wurde festgehalten, dass eine Schulentlassung in diesem Fall unverhältnismäßig ist. Trotz des für die Schülerin positiven Urteils wurde ihr weiterhin die Teilnahme am Unterricht verwehrt

Hui bub!

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6 points

Das Schulmotto lautet „denken wagen“.

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