Grundsätzlich muss lediglich das Mildeste aller möglichen und gleichwertig effektiven Mittel gewählt werden, welches geeignet ist den Angriff sicher und endgültig zu beenden.
Eine Prüfung auf Verhältnismäßigkeit findet nur statt, wenn ein “extremes Missverhältnis” besteht. So darf zum Beispiel der Diebstahl einer geringwertigen Sache nicht mit tödlicher Gewalt vereitelt werden. Die Grenze zur Geringwertigkeit wird dabei aber als deutlich niedriger verstanden, als man als Laie vielleicht denken mag.
das mildeste Mittel für seine Freiheit wäre gewesen auszusteigen und wegzugehen. Es gibt auch keine geschützte Freiheit, seine Sachen bewegen zu dürfen, wenn dadurch Menschen gefährdet oder gar getötet würden.
“Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen” ist zentrales Prinzip des deutschen Notwehrrechts. Flucht oder Ausweichen sind nie das mildeste Mittel der Notwehr.
Es gibt ein Recht sich frei zu bewegen. Es gibt kein Recht ein KFZ frei zu bewegen. Hier die Bewegungsfreiheit am KFZ festzumachen finde ich sehr dünn. Man muss auch nicht fliehen, weil man ja aussteigen und einfach durchlaufen könnte. Und selbstverständlich ist Ausweichen ein mildes und richtiges Mittel. Sonst wäre “sie haben mich ins Gesicht gefilmt” tatsächlich illegal gewesen und man dürfte im Zug jeden umschubsen, der nicht schnell genug zur Seite geht. Und natürlich wäre es nach der Logik auch zulässig jemanden umzufahren, der bei Rot über die Ampel geht, weil der da ja nicht hätte sein dürfen.
Den Satz kann man nicht fundamentalistisch auslegen. Schon garnicht um damit schwere Gewalt und Tötung zu rechtfertigen.