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21 points

Wie schön wäre es, wenn häufiger Menschen einfach der Führerschein wegen fehlender charakterlichen Eignung entzogen würde

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29 points

Ist schon absurd, oder? Bei kleinsten Spuren von THC wird sofort eine generelle Unfähigkeit mit Drogen umzugehen unterstellt. Wer betrunken Fahrrad fährt, verliert ebenfalls seinen Führerschein. Aber wiederholte oder offensichtliche charakterliche Unzulänglichkeiten, die regelmäßig zu impulsivem oder aggressivem Verhalten führen sind völlig egal (außer nach dem hundertsten Verstoß, wo vlt. mal ein Richter auf vorherige Vorkommnisse schaut).

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101 points

Und Fahrerflucht begeht er auch noch, ist das nicht schön das die Polizei direkt ermittelt. Oh moment, die ermitteln gegen die Demonstranten…

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19 points
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Und woher nimmst du die Kenntnis, dass sie nicht gegen den Fahrer ermitteln? Oder hattest du nur noch auf ein bisschen billiges Bullenbashing? (Und nein, aus der PM lässt es sich nicht ableiten)

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28 points

Naja, mag am Artikel liegen.
Die Ermittlung gegen die Demonstranten wird explizit erwänt.
Zum Fahrer wird die Polizei nur zitiert, dass es sich um einen „Zusammenstoß“ handelt. Von Ermittlungen ließt man nichts.

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12 points

- Spanischer Torero

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Krass wie hier so eine absolute Aussage hochgewählt wird. Sowas vergiftet immer jegliche Diskussion, egal von welcher seite so ein mist kommt.

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-3 points

Das ist für mich als Laie eine juristisch interessante Frage:

  • Handelt es sich um Fahrerflucht, wenn der Fahrer aus Notwehr handelte?

  • Handelt es sich um Fahrerflucht, wenn der Fahrer glaubte aus Notwehr zu handeln?

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12 points

Bin selbst kein Jurist, aber Notwehr lag schonmal nicht vor, da das keine Nötigung gegen den Fahrer war. Der Kleintransporter war in der ersten Reihe und laut der “zweiten-Reihe” Rechtssprechung ist bei solchen Fällen eine Nötigung höchsten ab der zweiten Reihe gegeben, wo ein Auto dann von vorne und hinten mit anderen Autos “zugestellt” ist. Außerdem sieht man im Video, dass der Kleintransporter einfach hätte abbiegen können, die Blockade war nur minimal.

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-5 points

Notwehr kann nicht nur die eigenen sondern auch die Rechtsgüter anderer schützen. Der Kleintransporter in der ersten Reihe kann also seinen Hintermann durch Nothilfe schützen. Wobei das vorraussetzt, dass der eigentlich Angegriffene den Angriff nicht schlicht dulden will.

Außerdem sieht man im Video, dass der Kleintransporter einfach hätte abbiegen können, die Blockade war nur minimal.

“Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen” ist zentrales Prinzip des deutschen Notwehrrechts. Flucht oder Ausweichen sind nie das mildeste Mittel der Notwehr.

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7 points

War der Fahrer in unmittelbarer Gefahr?

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Notwehr in Deutschland erfordert einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff gegen ein Rechtsgut. Das kann zum Beispiel das Leben oder die körperliche Unversehrtheit sein, aber auch Angriffe gegen die Freiheit, das Eigentum oder sogar die Ehre sind im deutschen Recht notwehrfähig. Nötigung ist ein Eingriff in die Freiheit des Genötigten. Es ist juristisch umstritten ob und wann Straßenblockaden aus Protest eine Nötigung darstellen.

Das ist aber für meine Frage nicht relevant. Da eben umstritten ist ob Straßenblockaden aus Protesteine Nötigung darstellen, kann in meinen Augen vom Laien nicht erwartet werden diese juristisch feine Unterscheidung vorzunehmen. Es könnte also sein, dass der Fahrer glaubt aus Notwehr zu handeln, obwohl juristisch keine Notwehrlage vorlag. Dann handelt es sich um einen Erlaubnistatbestandsirrtum. Dann hätte er zwar nicht in Notwehr gehandelt, aber dennoch nach §16 StGB nicht strafbar.

Und, wie gesagt, ich bin kein Jurist, finde die Frage aber interessant.

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3 points

naja die Nötigung durch die Demonstration gilt ja explizit NICHT für die Autos in der ersten Reihe

und selbst wenn man es so sehen sollte das auch die Autos in erster Reihe genötigt werden - ist es dann akzeptabel gegen so eine komplett friedliche Nötigung die Demonstraten durch Bedrohung mit eine potentiell tögliche Waffe dazu zu nötigen aus dem Weg zu gehen?

Notwehr muss immer dem Verbrechen angemessen sein - man kann ja Taschendiebe auch nicht einfach über den Haufen schießen wenn man selbst nicht bedroht wird…

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-4 points

Notwehr muss immer dem Verbrechen angemessen sein - man kann ja Taschendiebe auch nicht einfach über den Haufen schießen wenn man selbst nicht bedroht wird…

Genau das sieht die vorherrschende Rechtsauffassung anders.

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81 points

Körperverletzung und Fahrerflucht ist das doch auf jeden Fall und ob diese Person zum Führen eines Fahrzeuges fähig ist darf bei einem absichtlichen Angriff damit doch auch stark bezweifelt werden.

Also vermutlich mündliche Verwarnung und gut ist? /s

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39 points

Verwarnung wofür? Das war doch eindeutig Notwehr! Der arme Fahrer musste sich gegen den Angriff auf sein Recht da jetzt aber langfahren zu müssen verteidigen! (/s, weil es so gruselig sehr nach etwas klingt, was manche ernsthaft denken)

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4 points

Er wurde ganz klar genötigt Menschen zu überfahren! /s

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14 points

Dadurch das es ein Auto war, sogar sehr wahrscheinlich gefährliche Körperverletzung.

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Mindestens gefährliche Körperverletzung. Die Tat wurde mit einer Waffe oder einem gefährlichen Gegenstand begangen.

Ich finde in Fällen von Menschen gezielt anfahren, sollte aber grundsätzlich auf versuchten Mord oder versuchten Totschlag abgestellt werden. Wer Menschen überfährt nimmt dabei immer deren Tod billigend in Kauf. Wer dazu noch Menschen überfährt, die sich nicht wegbewegen können nutzt deren Wehrlosigkeit aus, und agiert damit besonders heimtückisch, weswegen das als Mord gewertet werden sollte.

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50 points

Wäre es nicht versuchter Mord, da Vorsatz und niedere Beweggründe gegeben sind?

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10 points

Man könnte den Täter mal fragen, ob er die angefahrene Person tatsächlich umbringen wollte. Aber selbst bei Geständnis wahrscheinlich eher Totschlag, denn ein guter Anwalt würde die niederen Beweggründe wahrscheinlich abwenden können

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20 points
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Das Gericht wird in solchen Fällen regelmäßig Eventualvorsatz annehmen. Wer mit einem 3,5 t Tonnen schweren Gefàhrt einen Menschen umfährt, der nimmt dessen Tod billigend in Kauf. Die Konstruktion des Eventualvorsatzes kommt häufig zum Einsatz, denn sonst würden nur geständige Täter verurteilt werden können.

Aus der Absicht des versuchten Mordes kommt man hier evtl. nur raus, weil der Täter Schrittgeschw. gefahren ist und noch abgebremst hat. Ansonsten liegt der Mordversuch hier Unstrittig vor, mein Jurastudium liegt schon einige Dekaden zurück, aber mit dem auto auf jemanden losjagen ist eigentlich der Beispielsfall des versuchten Mordes.

Es ist auch unproblematisch, hier niedrige Beweggründe abzunehmen. Wer jemanden tötet, weil er sonst zur spät zur Arbeit kommt oder ähnliches, da ist man bei der Abwägung der Rechtsgüter unproblematisch bei den niedrigen Beweggründen.

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Was ist denn nicht daran nieder, dass man sich so in seiner Eitelkeit gekränkt fühlt, mal nicht brumm brumm da durchfahren zu können, dass man deswegen einen Menschen umbringt?

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6 points

Normalpsychologische Gefühle wie Zorn, Wut, Enttäuschung oder Verärgerung können niedere Beweggründe sein müssen es aber nicht zwingend. Es kommt dabei darauf an was die Gefühle auslöst.
Vielleicht reicht dann dazu zu schweigen und es zieht “in Zweifel für den Angeklagten” weil Totschlag aus Wut nicht zwingend ein niederer Beweggrund ist.

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-5 points
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Bei Schrittgeschwindigkeit an jemanden vorbeifahren und dann an der Seite schritt lahmarschig bremsend wegschuben als Menschen umbringen zu bezeichnen ist ja mal richtige dramatisierung.

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Mir fällt spontan nur wenig ein, was weniger Beweggrund sein könnte, als 20 Minuten später am Ziel anzukommen.

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1 point

Politisches Statement könnte es sein, das ist nicht automatisch ein niederer Beweggrund.

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Ich hab das Video gesehen. Der Fahrer hat ihn in Fußgänger Geschwindigkeit geschubst “gerammt”, zur Seite. Fahrer hat leicht gebremst, damit Person reagieren kann. Geht nicht zurzeite.

Würde das nicht Mord bezeichnen. Körperverletzung wäre auch noch an der Grenze.

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6 points

Also Nötigung unter Bedrohung mit einer tödlichen Waffe?

ist natürlich was ganz anderes mehrere Tonnen Metall auf jemanden zurollen zu lassen um die Person so zu bedrängen dass die aus dem Weg geht…

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-11 points
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War es denn Vorsatz?

Der Fahrer fuhr in Schritt Geschwindigkeit und gerade aus auf die Person stehend auf der Strasse zu. Fahrer bremst leicht ab. Person hatte Zeit seine Hände auf das Fahrlicht zu stützen. Wurde zur Seite gestoßen(Fahrlicht höhe). Person blieb auf der strasse obwohl der Fahrer langsam auf ihn zu fuhr.

Edit: Leute hier wollen echt Mord anhängen und Dramatisieren. Also Leute, hört mal auf zu träumen und statt im Internet nach Drama zu suchen für entertainment vielleicht solltet ihr euch mal politisch engagieren. Pappnasen

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16 points

Klingt doch so als ob der Fahrer mehr als genug Zeit hatte zu bremsen. Bin kein Jurist, aber wie könnte das bitte dann nicht vorsätzlich sein?

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da die Autofahrer ja immer gerne mit Nötigung argumentieren ist das doch als absolut mindestens die Nötigung sich zur Seite zur Bewegen unter Androhung mit einer potentiell tödlichen Waffe

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-9 points

Naja er fuhr auf der Straße und gab dem auf offenener Straße falsch stehenden Passanten Zeit zu reagieren. und schubste ihn nur zur Seite - nicht frontal. Der Passant hatte seine Hände benutzt, um sich abzustoßen statt zur Seite zu gehen in Schrittgeschwindigkeit.

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24 points

Habe das Video bei Instagram gesehen. Die Kommentare da waren fürchterlich von wegen “endlich wehrt sich einer mal” oder “richtig so”

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“NoTwEhR” die greifen ja meine Freiheit an /s

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