Die Begründung des Gerichts für das Urteil: Zum einen sei es den Autofahrern vorab möglich gewesen, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, da die “Letzte Generation” bekannt gemacht hatte, Straßen in der Hauptstadt blockieren zu wollen. Alternativ hätten die Autofahrer auch mehr Zeit einplanen können.

Zum anderen habe der Verkehr nur etwas länger als eine halbe Stunde gestanden. Dies sei “hinsichtlich der üblichen Stauzeiten” in Berlin noch “moderat”. Es habe sich zwar ein Rückstau an der Blockade gebildet. “Dessen Ausmaß sich anhand der Aktenlage nicht feststellen lässt, der Verkehr ist aber nur kurzzeitig zum absoluten Stillstand gekommen”, so die Urteilsbegründung. Eine Sprecherin der Berliner Gerichte betonte jedoch, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelte.

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Ja. Aber dabei geht es natürlich nur um die Blockaden der Letzten Generation, nicht um Straßenblockaden allgemein. Die Letzte Generation hat ja ein Thema, bei dem die Politik objektiv betrachtet zu wenig tut. Deshalb kann sie möglicherweise Dinge machen, die für andere Gruppierungen nicht erlaubt wären. Aber die Unsicherheit ist auch einer von vielen Gründen warum ich da keinesfalls selbst aktiv werden würde.

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