Die Begründung des Gerichts für das Urteil: Zum einen sei es den Autofahrern vorab möglich gewesen, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, da die “Letzte Generation” bekannt gemacht hatte, Straßen in der Hauptstadt blockieren zu wollen. Alternativ hätten die Autofahrer auch mehr Zeit einplanen können.

Zum anderen habe der Verkehr nur etwas länger als eine halbe Stunde gestanden. Dies sei “hinsichtlich der üblichen Stauzeiten” in Berlin noch “moderat”. Es habe sich zwar ein Rückstau an der Blockade gebildet. “Dessen Ausmaß sich anhand der Aktenlage nicht feststellen lässt, der Verkehr ist aber nur kurzzeitig zum absoluten Stillstand gekommen”, so die Urteilsbegründung. Eine Sprecherin der Berliner Gerichte betonte jedoch, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelte.

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Lol. Bei der ersten Farbaktion wurde gar nichts beschädigt. Die Tomatensauce(?) landete auf einem Glasschutz. Ich erinnere mich auch an einen zweiten Fall bei der das Ölgemälde einfach mit einem Tusch abgewischt wurde. Denn überraschung: getrocknete Ölfarbe ist wasserabweisend.

Also nein, weder Vandalismus, noch mit Reifen zerstechen vergleichbar.

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