Es wäre überhaupt kein Problem das zu untersagen und etwa den Verkauf von Zigaretten außerhalb der Kassenzone vorzuschreiben.
Ganz im Gegenteil.
Die Supermärkte haben diese geschlossenen Deckel über den Zigaretten eingeführt, das ist aber nur im Kassenbereich praktizierbar. Da muss ja ein Mitarbeiter sein, der das bedient und den Kunden überprüft (keine Kinder) und der Mitarbeiter muss für den Kunden immer zuverlässig greifbar sein.
Das brauchst du alles gar nicht. Es würde vollkommen ausreichen, wenn du die Zigaretten einfach über einen handelsüblichen (oder einen etwas größeren) Zigarettenautomaten verkaufst. Alterskontrolle geht da ja auch über den Ausweis, du hast dann Vorkasse, keinen Ladendiebstahl und den Automaten kannst du etwas abseits der üblichen Kundenströme platzieren. Größere Märkte wie die Kauflands, reals & Co haben ja auch z.B. Zeitschriftenläden im Kassenvorfeld, wo auch jetzt schon Zigaretten verkauft werden. Die könnten das auch komplett für den ganzen Laden übernehmen und der schlimme Mehraufwand für dich als Kunden wäre, dass du tragischerweise einmal in einen zweiten Laden musst. Theoretisch könntest du Zigaretten auch nur per Versandhandel verkaufen und das wäre jugendschutztechnisch auch kein Problem und auch voll vertretbar. Dann sind die Handelsstellen außerhalb der Öffentlichkeit.
Du machst lauter Vorschläge, die für einen Supermarkt nicht passen. Als Ladenbetreiber wärst du blitzschnell pleite 😉