Nicht wirklich, denn da geht um Hetze in der Kommunikation mit der Gruppe selbst.
§ 192a StGB Verhetzende Beleidigung "Wer einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, die Menschenwürde anderer dadurch anzugreifen, […], an eine andere Person, die zu einer der vorbezeichneten Gruppen gehört, gelangen lässt,
Volksverhetzung trifft es. Siehe oben. Hier sonst noch ein interessanter Link, der das etwas aufdröselt.