Die Begründung des Gerichts für das Urteil: Zum einen sei es den Autofahrern vorab möglich gewesen, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, da die “Letzte Generation” bekannt gemacht hatte, Straßen in der Hauptstadt blockieren zu wollen. Alternativ hätten die Autofahrer auch mehr Zeit einplanen können.
Zum anderen habe der Verkehr nur etwas länger als eine halbe Stunde gestanden. Dies sei “hinsichtlich der üblichen Stauzeiten” in Berlin noch “moderat”. Es habe sich zwar ein Rückstau an der Blockade gebildet. “Dessen Ausmaß sich anhand der Aktenlage nicht feststellen lässt, der Verkehr ist aber nur kurzzeitig zum absoluten Stillstand gekommen”, so die Urteilsbegründung. Eine Sprecherin der Berliner Gerichte betonte jedoch, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelte.
glaubst du das wenn du das dieser Quatsch richtiger wird wenn du es öfter sagst?
offensichtlich gibt es einen Unterschied zwischen Mord und Stau…
Ist das jetzt ein Trollversuch oder fällt es dir wirklich so schwer diese 2 völlig unterschiedlichen Dinge zu vergleichen?
Das Gericht stellt fest, dass man einen angekündigten Stau einfach umgehen kann. Wo zur Hölle sagt das Gericht, dass ein Mord ok ist weil man nicht im Stau warten will? Wir warten.