cross-posted from: https://feddit.de/post/2562157

Der Entwurf sieht vor, dass Balkon-Photovoltaikanlagen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden können. Bisher ist es so: Wer ein Balkonkraftwerk installieren will, muss das beim Netzbetreiber anmelden. Außerdem braucht es bis jetzt einen sogenannten Zweirichtungszähler. Beides soll wegfallen.

Künftig soll man das Balkonkraftwerk nur noch in einer Datenbank eintragen. Übergangsweise können auch die alten nicht-digitalen Stromzähler weiterverwendet werden, die sich dann einfach rückwärts drehen, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeist wird. Bisher darf jeder mit einer kleinen Solaranlage 600 Watt Strom produzieren - diese Grenze soll angehoben werden auf bis zu maximal 800 Watt.

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Mega geil! Dann hol ich mir demnächst eine. mit dem rückwertslaufen haben die sich ruckzuck selbst finanziert.

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Ansich geht das schon länger so je nach Netzbetreiber. Hab meines mit 600W seit Februar am Laufen, auch angemeldet. Im September wird der Zähler getauscht und lief im Sommer brav rückwärts. Die haben einfach keine Zähler und/oder Monteure… Sobald du dich nach der neuen Regelung in die “Datenbank” einträgst, tauschen die dir den Zähler auch schnellstmöglich. Das wirklich Positive sind die 800W, so kann man halbwegs effektiv ein Panel Süd-West und eines Süd-Ost ausrichten.

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Hier noch ein witziger Trick: Du kannst auch noch mehr Balkonkraftwerke benutzen. Der Trick ist es immer nur soviele ins Netz einspeisen zu lassen, dass die 800W nicht überschritten werden. Die anderen können Batterien aufladen, welche du dann Nachts einspeist :P Musst nur hoffen, dass die Netzbetreibenden sich nicht irgendwann fragen, warum deine PV Nachts Strom einspeisen xD

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Nur wirds mit Akkus nicht mehr wirtschaftlich. Meine Panels haben jeweils 375W, der Wechselrichter kann max. 600W und überm Sommer wurde jetzt täglich im Schnitt 2,5 kWh produziert. Sagen wir mal pessimistisch ich spare mir 150€ im jahr Strom. Der Anschaffungspreis lag bei 410€, also sind die Dinger nach 3 Jahren abbezahlt… Natürlich muss man den Strom dann halt auch selbst verbrauchen mit den neuen Zählern - daher werde ich die Panel auch SO/W ausrichten ab Zählerwechsel.

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Ich hatte erst “Ballonkraftwerke” gelesen und mich schon auf Steampunk gefreut.

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Weiß jemand, ob auch ein “Recht auf Balkonkraftwerk” analog zu Wallboxen mit dabei ist? Das fände ich nämlich am allerwichtigsten, Vermieter, WEGen und Hausverwaltung sind da doch oft die größere Hürde.

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Ein Update von https://feddit.de/post/3383520 bzw. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/balkonkraftwerke-100.html vom 13.09.2023:

Die Bundesregierung will die Installation von sogenannten Balkonkraftwerken erleichtern und hat dafür Änderungen im Miet- und Wohnungseigentümerrecht beschlossen. Damit sollen Menschen ohne ein eigenes Haus künftig leichter eine kleine Solaranlage auf dem Balkon ihrer Wohnung anbringen können.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen wird. Das sind bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht einfach blockiert werden können. Bislang gehören zu diesem Katalog der Umbau für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation.

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Schau doch mal bitte in den Entwurf. Dort wird kurz & knapp zusammengefasst, was alles geplant ist. Ich konnte jetzt kein “Recht auf Balkonkraftwerk” ableiten, aber vielleicht findest Du etwas passendes?

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Und was ist mit dem tollen Wieland-Stecker?

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Ein Update von https://feddit.de/post/3383520 bzw. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/balkonkraftwerke-100.html vom 13.09.2023:

[…]
Außerdem sollen weniger Angaben verlangt werden im sogenannten Marktstammdatenregister, in dem Anlagen zur Gas- und Stromerzeugung registriert sind. Balkonkraftwerke sollen in Zukunft zudem mit einem Schuko-Stecker angeboten werden, der in haushaltsübliche Steckdosen passt.

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Der Stecker wird meines Wissens nach im Entwurf Solarpaket I nicht erwähnt. Ob es neuere Fassungen des Entwurfs gibt, weiß ich nicht. Vielleicht ist die Steckerart ja außerhalb der Kompetenz der Gesetzgebung, also eher etwas für die VDE Kremien?

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Übergangsweise können auch die alten nicht-digitalen Stromzähler weiterverwendet werden, die sich dann einfach rückwärts drehen, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeist wird.

Warte der darf/kann sich rückwärts drehen? Also mit der Regelung würde ich praktisch wenn ich gerade mehr habe als ich verbrauche nicht nur irgendwelche einspeisevergütungen kriegen sondern effektiv meinen eigenen Strompreis?

Zum anderen wird die sogenannte Duldungspflicht bemängelt. Nach der müssen Grundstückseigentümer oder forst- und landwirtschaftliche Pächter die Betreiber einer Solaranlage auf ihr Grundstück lassen, um etwa Anschlussleitungen zu verlegen oder zu warten. Der Deutsche Bauernverband hält das für “verfassungsrechtlich fragwürdig”. Das käme einer “entschädigungslosen Enteignung” gleich, argumentierte er nach Bekanntwerden der Pläne.

Den Abschnitt verstehe ich nicht, kann mir den jemand erläutern? Ich meine wenn der Bauernverband deswegen meckert, muss es wohl was Gutes sein… Aber wieso sprechen die von Enteignung wenn die jemanden auf ihren Flächen ne Großanlage hinstellt (wohl ziemlich sicher mit Pachtvertrag) und die dann auch da hin wollen um daran zu arbeiten?

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Warte der darf/kann sich rückwärts drehen?

Nein. Alle mechanische Drehstromzähler sind so gebaut (mittels einer Ratsche) dass die nicht rückwärts drehen können.

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Das stimmt so nicht, es gibt durchaus noch viele ältere mechanische (Ferraris-) Zähler die rückwärts laufen können. Die mit Sperre sind mit einem entsprechenden “Krallensymbol” gekennzeichnet.

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Die müssen sehr selten sein, ich habe keine einzige in meinem Leben gesehen.

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Gefährliches Halbwissen, das später jemand korrigieren wird: Es geht in der Begründung nicht um die Errichtung der Solaranlage auf dem Grundstück des Landwirtes sondern um die Leitungen, die durch das Grundstück des Landwirtes gelegt werden. Das kann wohl über ein Leitungsrecht im Grundbuch oder über eine Baulast geregelt werden. Beides dürfte den Wert des Grundstückes mindern.

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Zum ersten Frageblock: Meines Erachtens nach ein klares JA :) (deshalb wurde die Möglichkeit des Rücklaufens in Deutschland ja so energisch von xy-Lobby bekämpft und sofort mit Maximalstraftat “Steuerhinterziehung” gedroht)

Zur zweiten Frage: Kann ich leider auch nur raten, aber könnte mir vorstellen, dass Leitungen zu einer PV-Anlage im Grünen durch ein Grundstück, dessen Eigentümer nicht vom “Solarpark” profitiert, gezogen werden müssen.

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Enteignung? Vielleicht etwas übertrieben. Pacht und Mietverträge bewegen sich jedoch meist in einem Nutzungsrahmen. Photovoltaik wurde ich nicht zu einer landwirtschaftlichen Nutzung zählen. Wir haben selbst eine größere Wiese im Off und keinen Hof mehr. Diese ist als Futterwiese für den obligatorischen Euro dem bekannten Exnachbar als verpachtet. Eine andere Nutzung würde diesen Pachtvertrag definitiv beenden.

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