cross-posted from: https://feddit.de/post/2562157

Der Entwurf sieht vor, dass Balkon-Photovoltaikanlagen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden können. Bisher ist es so: Wer ein Balkonkraftwerk installieren will, muss das beim Netzbetreiber anmelden. Außerdem braucht es bis jetzt einen sogenannten Zweirichtungszähler. Beides soll wegfallen.

Künftig soll man das Balkonkraftwerk nur noch in einer Datenbank eintragen. Übergangsweise können auch die alten nicht-digitalen Stromzähler weiterverwendet werden, die sich dann einfach rückwärts drehen, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeist wird. Bisher darf jeder mit einer kleinen Solaranlage 600 Watt Strom produzieren - diese Grenze soll angehoben werden auf bis zu maximal 800 Watt.

41 points

Die Bundesländer können dem Ausbau zudem einen Riegel vorschieben, wenn bereits ein bestimmter Anteil durch Photovoltaikanlagen genutzt wird.

Ich weiss ja nicht, ob es nach der Erfahrung mit den Abstandsregeln für Windräder wirklich eine gute Idee ist, den Bundesländern Instrumente zur Verhinderung erneuerbarer Energien an die Hand zu geben.

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10 points

Da hast Du recht. Hoffentlich ist der “bestimmte Anteil” so groß, dass man mit Verhinderungsversuchen nichts mehr kaputtmachen kann.

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4 points

Ich vermute wir Diskutieren hier in 2 Jahren, weshalb in Bayern und BW in diesen zwei Jahren so wenige Photovoltaik-Anlagen gebaut wurden.

Statista - Installierte Photovoltaik Leistung nach Bundesland

Ich hoffe dort wird in diesen Jahren verstärkt an Windkraft gearbeitet.

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2 points

Die Statistik darf man nur mit Premium anschauen.

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1 point

Installierte Leistung der Photovoltaikanlagen in Deutschland nach Bundesland im Jahr 2021 (in Megawattpeak)

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16 points

Währenddessen beginnt unser Kreis damit ein Regelwerk auszuarbeiten, das die optischen Aspekte einer (Balkon)-Photovoltaikanlage regulieren soll, damit ein einheitliches Ortsbild gesichert werden kann…

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6 points
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Solange das vom BauGB gedeckt ist, darf der Kreis noch so viele Regularien aufstellen, wie die lustig sind. Davon abgesehen wäre mir neu, dass das LRA einfach neue Regeln aufstellen darf, die sich offensichtlich mit optischen Sachen beschäftigen, die über die Einfügung hinaus gehen, und die von der aktuellen Version des BauGB gedeckt sind, außerdem keiner Baugenehmigung bedürfen und auch konträr zu Landes- und Bundesinteressen sind. Der Anwalt und der Verwaltungsgerichtshof freut sich.

Edit: Sicher, dass es der Kreis und nicht deine Kommune ist? Aber dort gilt das gleiche: da du keine Baugenehmigung für PV benötigst, dürfen die noch so viel festlegen, wie sie wollen. Wie schon gesagt: der Anwalt freut sich, sollte da was kommen.

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6 points

Zum Hinweis: in Italien wird an ziegelsteinen mit der Technologie gearbeitet. Damit die alten Häuser ihren Charme nicht verlieren und trotzdem modernisiert werden können.

Möglichkeiten gibbet

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-14 points

Ja und? Ist doch sinnvoll? Wenn jetzt jeder anfängt Vogelwild seine Paneele an den Balkon zu klatschen sieht es halt potentiell super hässlich aus. Und Ästhetik ist auch ein Wohlfühlfaktor. Vor allem weil so Technik ja super unnatürlich aussieht. Also finde ich sogar sehr gut wenn sich da vorzeitig mit beschäftigt wird als das im Nachhinein alle es wieder ändern müssen weil es einfach wirklich den Außenbereich verschandelt.

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28 points

Und du meinst das ist dann unschön neben den ganzen natürlich aussehenden Häusern, Autos und Straßen?

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-3 points

Ja Autos auch raus aus den innenstadten! Wo hab ich gesagt dass andere Dinge nicht auch unnatürlich sein können. Aber Solarzellen sehen halt besonders technisch und unnatürlich aus und haben das Potential mit Kabeln und Elektroboxen super hässlich auszusehen. Wenn da einfach jeder macht was er will. Da gibt’s dann sicher so Spezialisten die das dann auf ne Sperrholzplatte schrauben und total schief am Balkon befestigen

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12 points

Wo ist die Regel, wie oft man seine Fassade neu zu streichen hat? Weil, sieht ja schlimm aus, so angelaufene, runtergekommene Buden…

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2 points

Weiß nicht wo die ist. Aber ja ich fände es auch cool wenn Leute ihre Häuser nicht total herunterkommen lassen. Denn so aussenfarbe schützt ja auch die Bausubstanz, was nicht besonders nachhaltig ist wenn man einfach Häuser herunterkommen lässt. Aber natürlich kostet so ein Haus streichen halt eher so Richtung 5 stellig. Während ein paar Regeln aufzustellen, dass man doch bitte die Paneele hübsch befestigen soll und nicht Kreuz und quer mit irgendwelchem diy Holzkonstruktionen einfach deutlich weniger Geld kostet.

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14 points

Übergangsweise können auch die alten nicht-digitalen Stromzähler weiterverwendet werden, die sich dann einfach rückwärts drehen, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeist wird.

Warte der darf/kann sich rückwärts drehen? Also mit der Regelung würde ich praktisch wenn ich gerade mehr habe als ich verbrauche nicht nur irgendwelche einspeisevergütungen kriegen sondern effektiv meinen eigenen Strompreis?

Zum anderen wird die sogenannte Duldungspflicht bemängelt. Nach der müssen Grundstückseigentümer oder forst- und landwirtschaftliche Pächter die Betreiber einer Solaranlage auf ihr Grundstück lassen, um etwa Anschlussleitungen zu verlegen oder zu warten. Der Deutsche Bauernverband hält das für “verfassungsrechtlich fragwürdig”. Das käme einer “entschädigungslosen Enteignung” gleich, argumentierte er nach Bekanntwerden der Pläne.

Den Abschnitt verstehe ich nicht, kann mir den jemand erläutern? Ich meine wenn der Bauernverband deswegen meckert, muss es wohl was Gutes sein… Aber wieso sprechen die von Enteignung wenn die jemanden auf ihren Flächen ne Großanlage hinstellt (wohl ziemlich sicher mit Pachtvertrag) und die dann auch da hin wollen um daran zu arbeiten?

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4 points
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Zum ersten Frageblock: Meines Erachtens nach ein klares JA :) (deshalb wurde die Möglichkeit des Rücklaufens in Deutschland ja so energisch von xy-Lobby bekämpft und sofort mit Maximalstraftat “Steuerhinterziehung” gedroht)

Zur zweiten Frage: Kann ich leider auch nur raten, aber könnte mir vorstellen, dass Leitungen zu einer PV-Anlage im Grünen durch ein Grundstück, dessen Eigentümer nicht vom “Solarpark” profitiert, gezogen werden müssen.

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3 points

Enteignung? Vielleicht etwas übertrieben. Pacht und Mietverträge bewegen sich jedoch meist in einem Nutzungsrahmen. Photovoltaik wurde ich nicht zu einer landwirtschaftlichen Nutzung zählen. Wir haben selbst eine größere Wiese im Off und keinen Hof mehr. Diese ist als Futterwiese für den obligatorischen Euro dem bekannten Exnachbar als verpachtet. Eine andere Nutzung würde diesen Pachtvertrag definitiv beenden.

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4 points

Gefährliches Halbwissen, das später jemand korrigieren wird: Es geht in der Begründung nicht um die Errichtung der Solaranlage auf dem Grundstück des Landwirtes sondern um die Leitungen, die durch das Grundstück des Landwirtes gelegt werden. Das kann wohl über ein Leitungsrecht im Grundbuch oder über eine Baulast geregelt werden. Beides dürfte den Wert des Grundstückes mindern.

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0 points

Warte der darf/kann sich rückwärts drehen?

Nein. Alle mechanische Drehstromzähler sind so gebaut (mittels einer Ratsche) dass die nicht rückwärts drehen können.

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6 points
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Das stimmt so nicht, es gibt durchaus noch viele ältere mechanische (Ferraris-) Zähler die rückwärts laufen können. Die mit Sperre sind mit einem entsprechenden “Krallensymbol” gekennzeichnet.

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0 points

Die müssen sehr selten sein, ich habe keine einzige in meinem Leben gesehen.

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14 points

Weiß jemand, ob auch ein “Recht auf Balkonkraftwerk” analog zu Wallboxen mit dabei ist? Das fände ich nämlich am allerwichtigsten, Vermieter, WEGen und Hausverwaltung sind da doch oft die größere Hürde.

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2 points
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Ein Update von https://feddit.de/post/3383520 bzw. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/balkonkraftwerke-100.html vom 13.09.2023:

Die Bundesregierung will die Installation von sogenannten Balkonkraftwerken erleichtern und hat dafür Änderungen im Miet- und Wohnungseigentümerrecht beschlossen. Damit sollen Menschen ohne ein eigenes Haus künftig leichter eine kleine Solaranlage auf dem Balkon ihrer Wohnung anbringen können.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen wird. Das sind bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht einfach blockiert werden können. Bislang gehören zu diesem Katalog der Umbau für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation.

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2 points
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Schau doch mal bitte in den Entwurf. Dort wird kurz & knapp zusammengefasst, was alles geplant ist. Ich konnte jetzt kein “Recht auf Balkonkraftwerk” ableiten, aber vielleicht findest Du etwas passendes?

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11 points

Hat das Papa Lindner denn denn schon abgesegnet? Was sollen denn die kleinen, mittelständigen Konzerne der Energieversorgung machen??? Die haben auch Hunger!11!!11

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7 points

Das ist einfach nur Bürokratieabbau. Da hat die FDP bislang immer zugestimmt und es gab vorher schon einiges an anderen Gesetzen, welche Bürokratie für größere Wind und Solarprojekte abgebaut haben. Die hat die FDP auch bislang ohne Probleme unterstützt.

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3 points
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Ich habe jetzt nur die Überschrift gelesen und habe verstanden dass Lindner oder Scholz auf mein Dach klettern oder mir beim Aufhängen der Panels helfen.

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3 points

Und der Habeck geht währenddessen in den Keller und nimmt meine Gasheizung mit??

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2 points

Psst. Bring den bitte nicht auch noch auf Ideen. Aktuell ist wohl der Bauernverband dagegen, also nicht gegen Balkonkraftwerke, sondern gegen einige Passagen zum PV-Ausbau auf der Fläche. Es reicht schon, was CSU und Aiwanger als “Argumente” dagegen fabulieren werden.

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